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ich habe eine allgemeine Frage. Angenommen ein Hersteller gibt auf ein Gerät 2 Jahre Garantie. Deckt diese Garantie dann in der Regel die Gewährleistung die der Händler gewähren muss ab? Hat der Händler bei einem defekt des Gerätes dann noch Verpflichtungen gegenüber dem Kunden?
Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht. Garantie eine freiwillige Leistung die auch an Bedingungen geknüpft ist.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Abend
Diesen Beitrag KB Garantie und Gewährleistung lesen, sollte das meiste klären. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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