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Prozesskostenhilfe nachfordern

 
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Geesthachter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 10:47    Titel: Prozesskostenhilfe nachfordern Antworten mit Zitat

Hallo,

Partei A war arbeitslos und aufgrund einer merkwürdigen 3-monatigen Sperrzeit hatte er Einspruch eingelegt und geklagt.

Am 3.3.2004 fand die Verhandlung bei dem Sozialgericht in Lübek statt, dort wurde A Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
Der Przess wurde verloren.

Nach dem Prozess erhielt A noch das Urteil per Post, das war es dann.

Bis heute: Da erhielt A ein Einschreieben vom Gericht, dass eine erneute Prüfung ansteht, da wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse usw. ändern, die Prozesskostenhilfe zurückgezogen werden kann und A evtl. alles selbst nachzahlen muss.

Beigelegt ist ein Formular, indem alle Vermögensstände, Gehalt usw. anzugeben sind und A zurückschicken muss.

Mittlerweise hat A ein Lohn von 2250 € Brutto, von dem aber 650€ Miete runtergehen und 200€ für eine Auto-Abzahlung.

Viel bleibt da auch nicht über.

Womit muss A jetzt rechnen? Muiss er allen ernstes jetzt die kompletten gerichtskosten und die Anwaltskosten nachzahlen?

Ein Betrag steht leider nicht in dem Schreiben mit drin.

Was soll A jetzt machen?

Viele Grüße
Geesthachter
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 11:06    Titel: Re: Prozesskostenhilfe nachfordern Antworten mit Zitat

Geesthachter hat folgendes geschrieben::
Beigelegt ist ein Formular, indem alle Vermögensstände, Gehalt usw. anzugeben sind und A zurückschicken muss.
Was soll A jetzt machen?

1.ausfüllen
2.kuvertieren
3.ausreichend frankieren
4. in den nächstgelegenen Briefkasten einwerfen, oder dem Transporteur seines Vertrauens übergeben.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich wahrscheinlich um eine Überprüfung nach § 120 IV ZPO handelt, ist dem Vorposting nur dringend zuzuraten. Rührt man sich nämlich nicht, wird die PKH-Bewilligung aufgehoben und dann zahlt man in der Tat. Füllt man die Unterlagen wahrheitsgemäß aus und es ergibt sich daraus keine ausreichende positive Änderung, dann passiert gar nichts. Anderenfalls könnte man zu Ratenzahlungen herangezogen werden.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Geesthachter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Genau über die Überprüfung handelt es sich.

Aber ich denke mal leider, dass es bei A schon ne erhebliche Verbesserung gibt, denn er verdient ja jetzt 2250 Brutto, zur Zeit der Klage hat er ja nur Arbeitslosengeld bekommen, das waren um die 400€.

Dann ist A jetzt einfach mal auf die Kosten gespannt, die da auf ihn zukommen..
Wuird wahrscheinlich nicht wenig sein.. Weinen
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