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der allgemeine Sachverhalt liegt darin, dass zum 07.11. die gesetzliche Familienversicherung von A bei der Versicherung B abgelaufen ist. Zum 26.02. hat sich A für eine studentische Versicherung bei der Versicherung B angemeldet. Nun soll A aber Beiträge für den Zeitraum vom 07.11.06 bis 26.02.07 nachzahlen, obwohl A null Leistung in Anspruch genommen hat und eine Servicekraft von B, A zugesichert hat, dass es kein Problem wäre und A wahrscheinl. auch noch Beiträge dadurch eingespart hätte. Des Weiteren bekommt A Post aus zwei unterschiedlichen Niederlassungen der Verischerung B, die in zwei unterschieldlichen Städten liegen. Kann A irgendwas gegen die Nachzahlung unternehmen? Vielen Dank schon im voraus für Antworten und Tipps.
Zuletzt bearbeitet von osiris712 am 09.02.07, 18:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
Studenten sind während des gesamten Studiums versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht ruht nur solange, wie die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht. Endet die Familienversicherung (z.B. weil man 25 Jahre alt wird), dann ist ab dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung der Beitrag für die studenten Krankenversicherung zu zahlen.
Bei einer freiwilligen Versicherung ist dies ähnlich. Diese kann nur direkt im Anschluss an eine Pflichtmitgliedschaft oder eine Familienversicherung beantragt werden, d.h. auch hier sind die Beiträge ab dem Ende der Familienversicherung zu zahlen, auch wenn man die freiwillige Versicherung erst 10 Wochen später beantragt und in diesen 10 Wochen keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
...außerdem passt´s viel besser ins Sozialrecht...
korrekt - aber es wurde ins "versicherungs-forum" verschoben. hier im forum geht es allerdings um die privat-versicherung, nicht um die sozial-versicherung - ich würde sagen: noch einmal verschieben _________________ MfG,
Duisburger
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