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Zeitungsanzeige, jetzt Schmerzensgeld Forderungen

 
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unschuldig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 23:09    Titel: Zeitungsanzeige, jetzt Schmerzensgeld Forderungen Antworten mit Zitat

Hallo

Person A hat vor 5 Jahren herausbekommen, daß seine Freundin seit Jahren ein Verhhältnis mit B hat.Nach Ausspache blieben beide zusammen(Liebe?/dummheit?). A hat B, der auch eine Langjährige Beziehung hat gesagt, daß er bei Wiederholung mit Konsequenzen zu Rechnen hat.B hat Frundin von A immer wieder kontaktiert (Anrufe, Zettel am Auto). Beziehung Von A zu seiner Freundin ist hierdurch sehr schlecht geworden.Nach Anrufen von B bei A Zuhause wurde immer wieder aufgelegt wenn A ans Telefon ging. Jetzt ist A der Kragen geplatzt und hat eine Anzeige in die Zeitung gesetzt.Sozusagen als letzte Warnung.
Text: Rindvieh (Als Überschrift denn B hat mit diesen Tieren zu tun) "Vorname" aus "Wohnort" Laß endlich die Finger von meiner Freundin, 10 Jahre sind genug!
Jetzt hat sich heraus gestellt daß B selbständig ist, und Seine Freundin bei einem Anwalt arbeitet Ausrufezeichen
B hat einen großen Bekanntenkreis und wird auch auf die Anzeige angesprochen
Anwalt von B schreibt nun die Anzeige sei geeignet um die Mandanten in Ihrem beruflichen Ansehen und fortkommen empfindlich zu beeinträchtigen und droht mit Strafanzeige wenn keine Entschuldigung erfolgt.
A hat mit B Telefoniert und sich davor schon entschuldigt und dies auch in der Zeitung gemacht.
Nun möchte Anwalt von B rund 1200 Euro Gebühren und das für einen Brief!!
Bei Nichtzahlung werden sofort gerichtliche Schritte eingeleitet(B hat genau 3 Tage Zeit)
Es erfolgt sonst Unterlassungs und Schmerzensgeldklage!
A kann und will eigendlich nicht zahlen.
Frage:Werden vor Gericht die ganzen Umstände dieser Sache angehört und evtl. auch berücksichtigt Frage Wie hoch könnte das Schmerzensgeld ausfallen Frage und was könnte sonst noch passieren Frage
A Weiß daß das ganze dumm war, er hat es auch auf anderen Wegen versucht, aber das hat nichts gebracht. aber es war eine reine emotionelle Entscheidung und eine verzweiflungs Tat.
A hat auch seit 5 jahren immer särkere psychische Probleme in seiner Beziehung damit.
leider ein sehr langer Text, aber es ist auch eine verzwickte Sache!

Für eine Einschätzung dieser Sache wäre ich sehr dankbar!!!

Beste Grüße
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unschuldig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine natürlich A hat genau 3 Tage zeit
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 03:28    Titel: Re: Zeitungsanzeige, jetzt Schmerzensgeld Forderungen Antworten mit Zitat

unschuldig hat folgendes geschrieben::
Werden vor Gericht die ganzen Umstände dieser Sache angehört und evtl. auch berücksichtigt Frage


Grundsätzlich ist ein Gericht kein Ort, schmutzige Wäsche zu waschen oder mit Dreck zu werfen. Generell kann zwar das Verhalten eines Beleidigten im Vorfeld der Beleidigung einen Einfluß auf eine mögliche Strafzumessung oder Schadensersatzforderung haben. Ob das im vorliegenden Beispiel aber eine große Rolle spielt, kann niemand vorhersagen.

Evtl. interessant für die Erfolgsaussichten könnte noch sein, wie eindeutig der B überhaupt aus der Anzeige erkennbar war - ein "Rindvieh Markus aus Berlin" könnte ja nun wirklich jeder sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte kurzfristig einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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unschuldig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

hat A hier Chancen, daß die Kosten seines Anwalts evtl. vor der vorhandenen
Rechtschutzversicherung übernommen werden?

Besten Dank
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wenn das Gericht den Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB herleitet.
M.E. dürfte das mit der Versicherung problematisch werden, denn A hat eine mögliche Klage durch eine eigene vorsätzliche Handlung herbeigeführt.
Allerdings darf das Argument von M.A.S. wohl auch nicht vergessen werden. Es liegt schon an B zu beweisen, dass die von A geschaltete Anzeige dazu geeignet war und auch dazu geführt hat bei B einen Schaden zu verursachen.
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