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Verfasst am: 08.02.07, 17:05 Titel: Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden
Hallo,
hier mal ein hypothetischer Fall…
Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VS) haben eine „Sturmschadenversicherung“ geschlossen. VN meldet dem VS einige Schäden am versicherten Objekt. VN möchte die Schäden auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen. VS lehnt dieses ab mit der Begründung dieses sei unüblich. VS würde die Schäden nur dann auf Kostenvoranschlag erstatten, wenn VS einen Gutachter seiner Wahl mit der Begutachtung seiner Schäden beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens würde der VS abrechnen. VS würde aber lediglich den Betrag ohne Mwst erstatten. VN lehnt den Gutachter ab mit der Begründung der Gutachter sei aus „eigenen Hause“. VN stimmt aber einem neutralen Gutachter zu, auf den sich beide Parteien einigen würden. VS weist aber darauf hin, dass in diesem Fall der VN die Kosten fürs Gutachten selber tragen muss.
Würde VN die Handwerkerrechnung einreichen würden diese im vollen Umfang erstattet.
Fragen:
1) Muss VN in diesem Fall den Gutachter bezahlen?
2) Kann VN überhaupt den Gutachter von VS ablehnen?
3) Darf VS die Mwst einbehalten?
Verfasst am: 08.02.07, 21:36 Titel: Re: Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden
prof_haase hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Fragen:
1) Muss VN in diesem Fall den Gutachter bezahlen?
2) Kann VN überhaupt den Gutachter von VS ablehnen?
3) Darf VS die Mwst einbehalten?
1) hier wird das sog. "Sachverständigen-Verfahren" angesprochen. Da bestimmen beide Parteien einen eigenen Gutachter (den sie auch bezahlen). Können die beiden Gutachter sich nicht einigen wird ein Obmann bestellt (dessen Kosten sich die Parteien teilen) und dessen Entscheidung bindend ist.
2) ja, siehe oben
3) ja, die MwSt. wird nur erstattet, soweit diese tatsächlich und nachweislich angefallen ist (§249 Abs II BGB). _________________ MfG,
Duisburger
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 09.02.07, 00:05 Titel:
versteh ich das richtig:.
VN will einen schaden laut kostenvoranschlag abrechnen, die versicherung traut dem kostenvoranschlag nicht u. will einen eigenen gutachter schicken. dies lehnt der VN ab (da der gutachter eventuell runterrechnet), einen eigenen will er auch nicht denn er muss ihn ja selbst bezahlen u. dieser würde eventuell zu einem ähnlichen ergebniss kommen wie der gutachter des VS.
da ich es erst letztens selbst erlebt habe (als geschädigter eines parkremplers) kann ich berichten das zum. der gutachter an den ich geraten bin recht locker drauf war u. meinte das der schaden dem von mir erstmal nur mündlich eingholten kostenvoranschlag hinkommt u. er länger mit der aufnahme der fahrzeugdaten beschäftigt ist wie mit der aufnahme des schadens.
als ich witzelte das ich die musik ja nicht bestellt hätte u. auch nicht bezahlen müsste, musste er nur schmunzeln.
der gutachter schaut nur was gemacht werden muss das es dem "vorher zustand" entspricht, das das haus nicht veroldet wird dürfte jedem klar sein. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Dem VS liegt bereits ein Kostenvoranschlag von VN vor.
zu 1) Wegen der Höhe der Reparaturkosten will VS ein Gutachten einholen. Das ist das Recht und auch die Pflicht von VS.
Erst dann, wenn es für VN untragbare Differenzen zwischen dem Gutachten und dem Kostenvoranschlag geben sollte, wird ein weiteres Gutachten sinnvoll. Dieses weitere Gutachten ist vom Auftraggeber, hier VN, zu zahlen. I.d.R. wird es aber soweit nur ganz selten kommen.
zu 2) nein, wenn er den Schaden ersetzt haben will
zu 3) ja, es wird nur die MWSt gezahlt, die tatsächlich für die Reparatur anfällt
Es gibt für VU(VS) keine Verpflichtung ein Gutachten einzuholen... Sie dürfen auch ohne dieses regulieren... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Das sind aber dennoch keine gesetzlichen Regelungen, sondern eben Abwicklungsvorgänge, die sich so eingebürgert haben...Grüßle Dookie!
ähem,
Sie behaupten also, dass Versicherungsunternehmen ohne gesetzliche Regelungen arbeiten.
Was sind denn dann "Abwicklungsvorgänge", etwa keine (gesetzlichen) Regelungen?
Ich verzichte auf eine Antwort, da sie nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorgang steht.
Das sind aber dennoch keine gesetzlichen Regelungen, sondern eben Abwicklungsvorgänge, die sich so eingebürgert haben...Grüßle Dookie!
Zitat:
Sie behaupten also, dass Versicherungsunternehmen ohne gesetzliche Regelungen arbeiten.
Das habe ich NICHT geschrieben...
Zitat:
Was sind denn dann "Abwicklungsvorgänge", etwa keine (gesetzlichen) Regelungen?
Jede Versicherung muss gesetzeskonform Arbeiten! Was ich meinte betrifft aber die Wirtschaftlichkeit. Ich sage NICHT,
das die Schäden nicht im Sinne der anderen Versicherten geprüft werden müssen, aber ein Gutachter ist hierfür NICHT NÖTIG
und auch NICHT VORGESCHRIEBEN wie es von Ihnen behauptet wurde
Mit Arbeitsvorgänge meinte ich eher innerbetriebliche Anweisungen/Vorgehensweisen, bezüglich dessen,
ab welchem Betrag ein Schaden begutachtet wird, und wann nicht.
(Arbeits-)Richtlinien sind (Arbeits-)Richtlinien, Gesetze sind Gesetze!
Zitat:
Ich verzichte auf eine Antwort, da sie nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorgang steht
Vermutlich besser so... Sorry aber bei Unterstellungen kann ich echt stinkig werden.
Ich rede nämlich auf den fiktiven Schadenfall bezogen und nicht von Gott und der Welt... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
[
Nur damit wir uns nicht mißverstehen: VU haben auch Geschäftsrichtlinien!
Na dann nennen Sie mir doch mal ein paar
Grundlage eines jeden VU hat Karl Hax sehr gut definiert. Wie das VU dies macht, kann vollkommen deren Sache sein und ist mit Sicherheit nirgendwo übergreifend geregelt. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
noch mal was zur Aussage von "Duisburger", zu No.2..
Der Schaden am versicherten Objekt wurde behoben und der „Vorherzustand“ ist wieder hergestellt. VN hat für x Euro Material gekauft und hat y Euro an Zeitstunden verbracht.
1) Kann VN nun die MwSt. wie auf dem abgegeben KV einfordern?
2) Was steht Ihm zu?
Noch eine generelle Frage…
Kann VS überhaupt eine Schadenregulierung auf Basis eines KV im Bereich „Sachversicherung“ verweigern?
Unabhängig davon, ob nun ein Gutachter kommt oder nicht.
Es steht dem VN die Mehrwertsteuer zu, die auch tatsächlich angefallen ist.
Das hat zur Folge, dass er als Nachweis über die Höhe der angefallenen Steuer, die Rechnungen einreichen muss.
Dadurch kann hier keine verbotene Bereicherung ermöglicht werden.
Dem VN steht je nach Anspruch der Arbeiten ein bestimmter Stundensatz zu.
Einfache Arbeiten (Aufräumen) bringen ca. € 8,- bis 13,- / anspruchsvollere Arbeiten € 14,- bis 18,-...
Dies schwankt von VR zu VR eben sehr. Aber auf jeden Fall steht ihm eine Entschädigung für seine Arbeit, sowie für das Material (+Steuer) zu.
Ansonsten hätte der VR die Arbeiten von Betrieben durchführen lassen müssen, welche zwar pro Stunde teurer sind,
dafür auf Grund ihrer Professionalität aber auch effektiver, im Sinne von schneller, arbeiten...
Zitat:
Kann VS überhaupt eine Schadenregulierung auf Basis eines KV im Bereich „Sachversicherung“ verweigern?
Unabhängig davon, ob nun ein Gutachter kommt oder nicht.
Kann Sie schon, aber nur wenn sie den KV vorher nicht schon freigegeben hat...
Der Versicherungsnehmer muss den Schaden an sich und die Höhe nachweisen können, dass kann er nach erfolgter Reparatur
ohne Fotos nichtmehr. Im Zweifelsfall oder bei Großschäden kommt ein Gutachter/Regulierer (auch um eventuell selbst Betriebe zu beauftragen).
Bei kleineren Schäden hingegen genügen auch aussagekräftige Fotos des Schadens, aus welchen die Schadensursache
(bei LW das gebrochene Rohrstück) und der Umfang des Schadens ersichtlich und somit nachvollziehbar wird.
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
[quote="Dookie82Dem VN steht je nach Anspruch der Arbeiten ein bestimmter Stundensatz zu.
Einfache Arbeiten (Aufräumen) bringen ca. € 8,- bis 13,- / anspruchsvollere Arbeiten € 14,- bis 18,-...
Dies schwankt von VR zu VR eben sehr. Aber auf jeden Fall steht ihm eine Entschädigung für seine Arbeit, sowie für das Material (+Steuer) zu.
[/quote]
habe gerade einen ähnlichen fall. was machst du wenn sich einer
architekt schimpft und für seine eigenleistung 70 euro die stunde anrechnet,
oder nennen wir es abgreifen will.
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