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wie verhält es sich eigentlich wenn person A unternehmer ist und personen b,c,d
auf 400euro basis beschäftigt und der beschäftigungsort variabel ist? dieser wird von den mitarbeitern im privat-pkw erreicht, es existiert keine abmachung, keine abrechnung noch sonstwas in der hinsicht (wie sie den einsatzort erreichen).
angenommen es käme zu einem unfall mit dem pkw.. wäre das dann privat sache? oder würde die betriebshaftpflicht eingreifen und den schaden übernehmen müssen? also auch z.b. den schaden -sogar bei eigener schuld des mitarbeiters- für seinen jeweiligen pkw bezahlen zu müssen?
vielen dank im vorraus für die lösung des falles!
Wenn es darum geht, dass die Arbeitnehmer zu Ihren Arbeitsplätzen hin- und wieder zurückfahren, so ist es deren Sache. Wegerisiko ist Arbeitnehmerrisiko.
Fahren die Arbeitnehmer aber auf Anweisung des Arbeitgebers z.B. Kunden an oder regelmäßig verschiedene Einsatzorte, so würde ich dem Arbeitgeber eine Dienstreise-Kasko empfehlen.
Die Betriebshaftpflicht bleibt außen vor. _________________ MfG,
Duisburger
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