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Kündigung KFZ Versicherung bei Höherstufung

 
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Pauline222
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Rabenau

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 08:10    Titel: Kündigung KFZ Versicherung bei Höherstufung Antworten mit Zitat

Wenn jemand in 2006 einen Unfall hat und in 2006 in der SF 2 85% war, wird er ja in 2007 vermutlich in die SF1/2 auf 140% höhergestuft. Ist eine Kündigung der Kfz seitens des Versicherungsnehmers aufgrund der Höherstufung möglich? Danke für jede Antwort Gruß Pauline
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und dann?
Selbst bei einem Versicherungswechsel wird man dann auch mit SF 1/2 eingestuft ...
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Pauline222
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Rabenau

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Traurig Gruß Pauline
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Pauline222 hat folgendes geschrieben::
Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Traurig Gruß Pauline


Man hätte ein Monat nach Deckungszusage bezüglich des oben genannten Schadens, den Vertrag kündigen sollen, denn da besteht dann
ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies unterblieb wohl. Deswegen kann der Versicherer jetzt auch ablehnen.

Nach einem verschuldeten KFZ-Unfall wird man immer hochgestuft... Das war also klar und ist auch nichts besonderes.

Grüßle Dookie!
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Pauline222 hat folgendes geschrieben::
Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Traurig Gruß Pauline


Wann ist den der Vertrag wegen Höherstufung gekündigt worden?
Wann hat die Versicherung abgelehnt?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

die höherstufung hat der versicherungsnehmer durch einen unfall selbst verursacht.
die höherstufung an sich ist damit kein grund zur außergewöhnlichen kündigung.

der vertrag hätte bis 4 wochen nach schadenregulierung, oder unter einhaltung der üblichen kündigungsfrist zum 31.12. gekündigt werden können.

wurde das nicht gemacht, läuft der vertrag weiter.
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