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Verfasst am: 08.02.07, 08:10 Titel: Kündigung KFZ Versicherung bei Höherstufung
Wenn jemand in 2006 einen Unfall hat und in 2006 in der SF 2 85% war, wird er ja in 2007 vermutlich in die SF1/2 auf 140% höhergestuft. Ist eine Kündigung der Kfz seitens des Versicherungsnehmers aufgrund der Höherstufung möglich? Danke für jede Antwort Gruß Pauline
Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Gruß Pauline
Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Gruß Pauline
Man hätte ein Monat nach Deckungszusage bezüglich des oben genannten Schadens, den Vertrag kündigen sollen, denn da besteht dann
ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies unterblieb wohl. Deswegen kann der Versicherer jetzt auch ablehnen.
Nach einem verschuldeten KFZ-Unfall wird man immer hochgestuft... Das war also klar und ist auch nichts besonderes.
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Es geht darum, dass ja andere Versicherungen preiswerter sind und die jetzige Versicherung eine Kündigung wegen Höherstufung nicht akzeptiert. Gruß Pauline
Wann ist den der Vertrag wegen Höherstufung gekündigt worden?
Wann hat die Versicherung abgelehnt?
die höherstufung hat der versicherungsnehmer durch einen unfall selbst verursacht.
die höherstufung an sich ist damit kein grund zur außergewöhnlichen kündigung.
der vertrag hätte bis 4 wochen nach schadenregulierung, oder unter einhaltung der üblichen kündigungsfrist zum 31.12. gekündigt werden können.
wurde das nicht gemacht, läuft der vertrag weiter. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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