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Gebäudeversicherung

 
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Hep99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 11:58    Titel: Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe zum ersten Februar ein Haus gekauft. Nun schrieb mich die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers an und meinte, die Gebäudeversicherung würde automatisch dieses Jahr weitergeführt.
Dass ich das Haus kaufe, war seit Ende letzten Jahres bekannt. Die Versicherung der Vorbesitzer war zum 01.01. fällig. Der Verkauf wurde zum 01.02. abgewickelt. Grundbucheintrag fehlt noch! Ich will die Versicherung wechseln (zum Versicherer meines Vertrauens) - jetzt soll sie aber noch 11 Monate GEGEN MEINEN WILLEN weiterlaufen. Ist das rechtens? Habe ich wirklich keine freie Versicherungswahl bei einem Immobilienneukauf???

der Ratlose!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 12:55    Titel: Re: Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Bitte künftig die Forenregeln beachten.


Hep99 hat folgendes geschrieben::


Ich will die Versicherung wechseln (zum Versicherer meines Vertrauens) - jetzt soll sie aber noch 11 Monate GEGEN MEINEN WILLEN weiterlaufen. Ist das rechtens?


Grundsätzlich ja. Vgl. die §§ 69 und 70 des Versicherungsvertragsgesetzes.


Hep99 hat folgendes geschrieben::

Habe ich wirklich keine freie Versicherungswahl bei einem Immobilienneukauf???


Doch. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht der Versicherungsvertrag bei Veräußerung der versicherten Sache auf den Erwerber über; der Erwerber (und der Versicherer) hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Als Zeitpunkt der Veräußerung (Eigentumsübergang) gilt bei Gebäudeverkauf das Datum der grundbuchamtlichen Umschreibung. Da hier die Eintragung des neuen Eigentümes noch fehlt, gilt der Erwerb als noch nicht vollzogen und somit gibt es noch kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Also: abwarten bis zur Eintragung, dann kündigen (Frist beachten- einen Monat!). Nach VVG steht dem Versicherer grundsätzlich der Beitrag bis Ende des laufenden Versicherungsjahres zu, auch wenn der Erweber fristlos kündigt. Diese Regelung wurde in neueren Versicherungsbedingungen kundenfreundlicher gestaltet - hier wird anteilig nach Tagen abgerechnet.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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