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Entlassung - RAF Mitglieder
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 22:36    Titel: Entlassung - RAF Mitglieder Antworten mit Zitat

Ich lese auch gerne die Süddeutsche.. Cool Lachen

Gibt es Meinungen hierzu?
http://www.sueddeutsche.de/,tt1l3/deutschland/artikel/936/98838/

Gr.
ZetPeO
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, und zwar eine von mir.

Durch die aktuelle Berichterstattung kommen auch in mir wieder Bilder von vor 30 Jahren hoch, so als wäre es erst gestern gewesen.

Ich denke an die vielen Straßenkontrollen. Schwerbewaffnete Polizisten. Es ist ein verdammt unangenehmes Gefühl bei einer Verkehrskontrolle in den Lauf einer MP zu schauen.

Es sind viele Menschen ermordert worden - Und dann diese Diskussion. Mit den Augen rollen

Junge Menschen sollten schon erfahren, was damals war - vielleicht auch von den damaligen Tätern selbst. Dies könnte verharmlosende und gedankenlose junge Menschen davon abhalten, in diese Fußstapfen der Terroristen zu treten.

Für die Opfer dürfte der Gnadenakt nur schwer zu ertragen sein.

Wie endet der o.g. Artikel? -
Zitat:
Gleichwohl: Diese Gnadengeschichte ist eine gute Geschichte. Sie sollte nun im letzten Kapitel gut zu Ende gebracht werden. Sie lehrt die Kraft der Versöhnung; sie hat Besseres bewirkt als alle Aufrüstung. Hier hat sich die Stärke des Staates gezeigt: Der starke Staat ist ein Staat, der begnadigen kann.
Quelle: www.sueddeutsche.de

In diesem Sinne mit dem Blick nach vorn und auf unsere heutige Jugend bin ich für eine Begnadigung - aber dies fällt mir wahrlich nicht sehr leicht.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist es amtlich, sie wird auf Bewährung entlassen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Für die Opfer dürfte der Gnadenakt nur schwer zu ertragen sein.


wobei durchaus streitig ist, ob § 57a StGB überhaupt ein Gnadenakt ist.

Und Opfer dürften häufig mit der Bestrafung des Täters nicht zufrieden sein. Das ist aber letztlich nicht entscheidend.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schräger Vergleich, da unterschiedliche Rechtssysteme vorliegen. Außerdem wird man selbst mehrfachen Mördern der RAF wohl kaum eine Vergleichbarkeit der Taten mit dem industriellen Massenmord anhängen können. Weniger Emotionen täten der Debatte ganz gut, Vergleiche mit der NSDAP helfen wenig.
Und wer sagt eigentlich, dass von Herrn Heß keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgegangen wäre?
Alles in allem ein absurdes Thema.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 14:31    Titel: Re: Brigitte Mohnhaupt begnadigt..... Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Nun ist es also soweit. Ende März wird Frau Mohnhaupt wohl auf freien Fuß kommen.
Wie sehen das meine geschätzten FDR User?

Ich persönlich hätte sich nicht begnadigt. Warum?
Ein Herr Heß verstarb in Berlin im Vollzug. Wenn begnadigen, dann gleiches Recht für Alle. Außerdem hat Frau Mohnhaupt sich nicht von ihren Taten distanziert (wie z.B. Herr Boock). Ich halte es für fragwürdig. Auch wenn laut GG niemandem das Recht verwehrt werden kann, wieder in Freiheit zu kommen.

Sehr kontroverses Thema. Bin mal gespannt. Winken

Hüstel, das nenne ich Rekord, im übrigen Entlassung - RAF Mitglieder.
Vielleicht dort schreiben...
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mohnhaupt ist nicht begnadigt worden, ein entsprechendes Gesuch gab es nie. Sie hat die Mindeststrafe abgesessen, die restliche Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Insofern ist das kein Gnadenakt, sondern hier wird dem Gesetz, wie in einem Rechtsstaat üblich, Rechnung getragen.

edit:
@Smiler: Ich seh's auch gerade. Also: Verschiebibern!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.02.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Schräger Vergleich, da unterschiedliche Rechtssysteme vorliegen.
Volle Zustimmung, Heß war zwar auf Deutschem Grund, aber durch die Aliierten inhaftiert. Und selbst wenn die mehrfache Ablehunng seiner Gnadengesuche moralisch oder rechtlich engezweifelt würden, dann wäre hieraus im erst-recht-Schluss die FReilassung der Mohnhaupt zu begrüßen, was ich iÜ hiermit tue.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 15:54    Titel: Re: Brigitte Mohnhaupt begnadigt..... Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Ein Herr Heß verstarb in Berlin im Vollzug.


.... und ein Herr Speer hat überhaupt nur 20 Jahre gekriegt.

Und was soll uns das sagen?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Recht und Gerechtigkeit: auch das ist ein weites Feld...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mich jedenfalls vollinhaltlich diesem Kommentar anschließen --> www.ftd.de/meinung/kommentare/161255.html

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Daß vor dem Gesetz eben nicht alle gleich sind?


Also hat Herr Heß zu viel oder Herr Speer zu wenig Strafe gekriegt. Oder wer war nicht gleich?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der letzte Satz von diesem Kommentar geht mir allerdings gewaltig
gegen den Strich.
Ist er doch selbst ein Beleg für Nichtakzeptanz unseres Rechtsstaates.
Nämlich ein arrogantes Ignorieren des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.
Diskutiert wird doch überwiegend die moralische Sichtweise, nicht die
Rechtliche und letztere ist schließlich im Gesetz verankert.

Gr.
ZetPeO
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Was mich noch interessieren würde ist: Warum wird jemand zu mehrfach Lebenslänglich verurteilt, wenn von vorn herein schon feststeht, dass diese Strafe garnicht vollzogen werden darf Frage


Das ist auch nicht verständlich und daher auch überholt.

Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe )

ZetPeO hat folgendes geschrieben::

Diskutiert wird doch überwiegend die moralische Sichtweise, nicht die
Rechtliche und letztere ist schließlich im Gesetz verankert.


Dann halten die Kritiker also unsere Gesetze für unmoralisch?

Oder was soll die Aufregung?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip ja, es handelt sich um Moraldebatten, in denen letztlich andere Tatbestände (z. B. "ehrliche Reue" oder "Zustimmung der Hinterbliebenen und der Opfer" als moralisch und deswegen auch rechtlich notwendig erachtet werden.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat Redfox
Zitat:
Dann halten die Kritiker also unsere Gesetze für unmoralisch?

Oder was soll die Aufregung?


Na ja, ob das die richtige Schlussfolgerung ist?

Die Verfasserin dieses Artikels unterstellt damit immerhin
jedem der eine andere Meinung hat, die Nichtakzeptanz
unseres Rechtssystems und spricht demjenigen unterschwellig auch
noch entsprechende intellektuelle Fähigkeiten ab.
Von solchen, ans Absolute, grenzenden Auffassungen der Richtigkeit der
eigenen Meinung halte ich nichts und rege mich gerne darüber auf. Winken

Gr.
ZetPeO
P.S.
Zumal besagter Satz, berücksichtigt man um wenn es sich handelt
besonders sinnvoll ist. Mit den Augen rollen
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