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Pflichten des Versicherer

 
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drpain2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:45    Titel: Pflichten des Versicherer Antworten mit Zitat

Guten Abend,
ich habe ein kleines Problem mit meiner Hausratversicherung. Ich habe diese 2003 für ein Mietobjekt im Ausland abgeschlossen. Im Dezember 2004 erfolgte ein Umzug in ein anderer Land . Diesen Umzug habe ich per email dem Versicherer mitgeteilt und eine Bestätigungsmail erhalten (im Mai 2005) das das Objekt entsprechend geändert wurde. Bis dahin war alles klar. Seit dieser Mail im Mai 2005 habe ich von der Versicherung nichs mehr gehört. Weder eine Beitragsanpassung noch eine ähnliche Nachricht, neue Police o.ä. habe ich 2006 und 2007 erhalten. D.h. meine letzten Unterlagen stammen aus dem Jahr 2004 und dem alten Objekt. Jetzt hat die VErsicherung im Februar wieder ohne Benachrichtung von meinem Konto abgebucht.(Einzugsermächtigung). Der Betrag war erhblich mehr als in den Jahren zuvor. Da ich keine Unterlagen hatte habe ich der Einzugsermächtigung widersprochen und den Betrag rückbuchen lassen. Daraufhin habe ich der Versicherung geschrieben, den Sachverhalt erklärt und da ich mit einer Erhöhung (laut Kontoauszug) nicht einverstanden war die Versicherung gekündigt.
Ich habe nun eine email erhalten das angeblich mir Schreiben im Jahr 2006 und 2007 zugesandt worden und ich diesen nicht widersprochen habe. Komischerweise bat mich die Verischerung in einer seperaten mail um meine aktuelle Adresse. Der zweit komische und entscheidende Punkt kommt jetzt. Angeblich hat die Versicherung anfang 2006 eine umstellung der Buchhaltung gehabt und daher den Betrag im Februar 2006 aufrgund eines Fehler nicht abgebucht. (Leider gehen miene Auszüge soweit nicht zurück). Ich habe allerdings seid Februar 2006 nie eine Mahnung etc. erhalten. (Wie auch ohne Adresse, denn ich vermute das die Änderung nie vorgenommen wurde). Wie auch immer jetzt folgte die Abbuchung für 2006 zusammen mit der 2007. Dementsprechend war der Betrag gut das doppelt als der normal. (Etwas weniger da die Versicherung angeblich billiger wurde). Zwar hat die Versicherung meine sofortige Kündigung akzeptiert, besteht aber zumindest auf den Bertrag für 2006 ( Feb 2006 bis Feb 2007) der angeblich nir abgebucht wurde. Wer ist nun im Recht bzw. steht in der Beweischuld ? Oder welche möglichkeiten habe ich weiter dagegen vorzugehen. Ich hoffe ich konnte mich einigermassen klar ausdrücken und freue mich über jede Antwort.

Gruss Alex
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BeitragVerfasst am: 12.02.07, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

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