Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.02.07, 21:08 Titel: Hilfe! Gegner hat Unrecht, ist pleite, und beantragt PKH
Hallo,
ich habe von einem Landgericht die Aufforderung zu Stellungnahme zum einem PKH-erhalten (Prozesskostenhilfe-Antrag, wie ich dann gelernt habe).
Der Schriftsatz stammt von einem Rechtsanwalt der für seinen Mandanten gegen mich vorgehen soll.
Behauptet wird, dass sein Mandant mir Geld für einen Immobilienerwerb (angeblich mehrere Objekte) zur Verfügung gestellt hätte, damit ich ein Objekt, welches ich an ihn verkauft hätte und er wieder mit Gewinn weiterverkauft hat, bezahlen konnte. Die Behauptungen sind aber falsch, Fakten wurden total verdreht und die betreffenden Verträge wurden auch nie vollzogen.
Den Prozess würde ich 100%ig gewinnen. Problem ist, dass dieser Mensch aber Pleite ist. So wie ich das sehe, würde ich mit 1500€ netto und zwei Unterhaltsberechtigten, keine PKH bekommen und müsste demzufolge meinen Rechtsanwalt selbst zahlen, was ich aber nicht kann. Wenn ich dann den Rechtsanwalt zahlen könnte, den Prozess gewinnen würde, bleibe ich auf den Kosten sitzen, weil der Gegner nicht pfändbar ist.
Oder sehe ich das falsch?
Meine Fragen:
-> noch allgemeiner
1. Ab wann wäre Gebühr für meinen RA fällig (Streitwert 200.000€), schon, wenn er auf den Antrag zur PKH antwortet?
2. Würde das Gericht prüfen, wenn ich erkläre, dass die Verträge, auf die sich der gegnerische Anwalt bezieht, gar nicht vollzogen wurden und den PKH-Antrag des Gegners ablehnen?
Ist das ist allgemein formuliert?
Danke für die Hilfe,
R-Win
Zuletzt bearbeitet von R-Win am 13.02.07, 07:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
manche Fragen haben eine zeitliche und inhaltliche Übereinstimmung,
wenn auch in anderen Unterforen, dass es schon schwer fällt an Zufall zu glauben.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Verfasst am: 13.02.07, 11:12 Titel: Re: Hilfe! Gegner hat Unrecht, ist pleite, und beantragt PKH
R-Win hat folgendes geschrieben::
1. Ab wann wäre Gebühr für meinen RA fällig (Streitwert 200.000€), schon, wenn er auf den Antrag zur PKH antwortet?
2. Würde das Gericht prüfen, wenn ich erkläre, dass die Verträge, auf die sich der gegnerische Anwalt bezieht, gar nicht vollzogen wurden und den PKH-Antrag des Gegners ablehnen?
zu 1) Wenn der RA zum PKH-Antrag Stellung nimmt, wird seine Gebühr fällig. Diese können Sie übrigens nicht ersetzt verlangen, selbst wenn das Gericht den PKH-Antrag ablehnt.
zu 2) Ja, das Gericht würde Ihre Einwendungen prüfen. Es wird allerdings PKH bewilligen, wenn die Klage - auch nur geringe - Erfolgsaussichten hat. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.