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Rückgaberecht bei Sonderanfertigung

 
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browny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 13:02    Titel: Rückgaberecht bei Sonderanfertigung Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Kunde A bestellt bei Händler B ein Möbelstück als Sonderanfertigung (Stoff eines anderen Herstellers, Größe usw).
Der Hersteller liefert verspätet zum Händler B, Kunde A ist sauer über diesen Zustand und will das Möbelstück nicht mehr. Händler B hat nun den schwarzen Peter.
Gibt es da eine Handhabe für den Händler B, irgendwie doch sein Geld zu bekommen.

Danke für eine Anregung
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatz vom Hersteller verlangen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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browny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Lieferant hat keine zeitliche Zusage gegeben, wie auch der Händler B nicht dem Kunden A. Es wurde von ungef. 10 Wochen gesprochen, letztendlich wurden es 13!

Grüße
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern der Kunde nicht korrekt vom Vertrag zurückgetreten ist, muss der Kunde die Ware trotzdem nehmen.

Verträge sind einzuhalten.

Nach den 10 Wochen hätte der Kunde anmahnen können mit einer entsprechenden Nachfrist. Ist sowas geschehen oder nicht? Denn falls nein ist es Pech des Kunden und dieser muss trotzdem blechen ob er will oder nicht
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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