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ich weiss nicht ob dieser Beitrag in der richtigen Rubrik steht, daher die Bitte an die Mods, falls nicht bitte verschieben.
Wenn in einem Internetforum ein potenzieller Käufer in eine Meinungsverschiedenheit mit einem Händler gerät und in seinem Zorn schreibt, dass er der Internetauktionshaus [Name geändert] Auktion des Verkäufers fern bleiben würde (es handelt sich nur um 1 Artikel, nicht generell seine Auktionen oder seinen Online Shop) und die anderen Forenmitglieder zur Solidarität aufruft, kann der Händler dann dem potentiellen Kunden eine Aufforderung einer Unterlassungserklärung zukommen lassen. Lohnt sich der Aufwand auch dann, wenn die Auktion nur noch 4 tage läuft? Wie kann der Kunde sich verhalten, wenn er so eine Aufforderung bekommt, welche Rechtsmittel sind dagegen möglich?
Würde mich sehr freuen wenn jemand antwortet.
Viele Grüße
fr2307
Zuletzt bearbeitet von fr2307 am 13.02.07, 19:56, insgesamt 3-mal bearbeitet
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