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Eigene Haftpflicht für Nebentätigkeit?

 
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Olel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 10:03    Titel: Eigene Haftpflicht für Nebentätigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A ist haftpflichtversichert und hat zum 1.10.2006 eine freiberufliche Nebentätigkeit (2 Stunden / Woche) begonnen, die neben der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit ausgeübt wird.

Ist es notwendig, dass sich A für die Nebentätigkeit zusätzlich haftpflichtversichert oder deckt die "normale" private Haftpflichtversicherung diese Tätigkeit mit ab?

A gibt in ihrer Nebentätigkeit Sprachunterricht für kleine Kinder => ein Schadensfall (Personenschaden) wäre also denkbar.

Grüß,
Ole
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sagen es doch selbst... "private" Haftpflicht.

Die Nebentätigkeit ist erwerbsmäßig, also nicht "privat" sondern "beruflich"...

Laut AHB ist das soweit ich es noch in Erinnerung habe ausgeschlossen, sogar ehrenamtliche Tätigkeiten sind da ausgeschlossen...

Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Versicherung des A anrufen und nachfragen,
vielleicht decken die das auch für einen geringen Mehrbeitrag mit ein...

Grüßle Dookie!
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Olel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke!
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Als Begründung für das Versagen des Versicherungsschutzes ist anzusehen, dass es sich bei der Privathaftpflichtversicherung um die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens handelt. Ausgenommen sind die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art ...

mfg
Motz
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Olel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich komme nochmal auf dieses Thema zurück.

A hat bei Versicherung nachgefragt: diese bietet keine entsprechende (Zusatz-)Versicherung an.

Wo kann A sich informieren? Gibt es z.B. einen Vergleich verschiedenen Haftpflichtvers. für Selbstständige im Internet?

Wäre für einen Tipp sehr dankbar!

Gruß,
Ole
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei einer Privathaftpflicht für Selbstständige bleibt der berufliche Bereich ausgeschlossen.

Vgl. Motz.

Gruß

WoKa
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wer lesen kann, ist klar im vorteil
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Olel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo woka,

da liegt jetzt offensichtlich ein Missverständnis vor.
Das die Privathaftpflicht nicht zuständig ist, hatte ich verstanden.
Es geht mir jetzt darum, dass A sich eine entsprechende (Berufs)haftpflicht zulegen möchte/sollte und zu diesem Zweck verschiedene Angebote vergleichen möchte. Daher meine Frage, ob es dafür geeignete Vergleiche z.B. im Internet gibt.

Gruß,
Ole
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woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Berufshaftpflicht gibt es in diesem Sinne nicht.

Es werden sog. Amtshaftpflichtversichgerungen angeboten, z. B. für Lehrer, Mitarbeitern in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Krankenschwestern usw usw.

Die selbstständige Lehrtätigkeit ist meiner Meinung nach aber nicht in einer derartigen Versicherung unterzubringen.

Einzige mir einfallende Möglichkeit, sich zu schützen, könnte sein, einen Haftunsverzicht mit den Schülern/Eltern zu vereinbaren (für Schäden aus der Lehrtätigkeit).

Anderer Tip: Mal einen auf diesem Gebiet erfahrenen RA zu befragen.

Gruß

WoKa
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wer lesen kann, ist klar im vorteil
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nebenberufler nahezu jeder Berufsart, u.a. auch für Lehrtätigkeiten, können für ihren Job eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen, auch Einzelpersonen.

Einfach mal einen der größeren Versicherer kontaktieren.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

woka hat folgendes geschrieben::
Eine Berufshaftpflicht gibt es in diesem Sinne nicht...


Das heißt dann Betriebshaftpflicht und wird eigentlich von jedem Versicherer tarifiert / angeboten (nach Betriebsrisiko).
Der Vorteil ist/wäre, dass i.d.R. die Privat-Haftpflicht dann eingeschlossen ist (für den Betriebsinhaber / Versicherungsnehmer) Lachen
_________________
MfG,
Duisburger

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Als Gewerkschaftsmitglied besteht die Möglichkeit eine Berufshaftpflicht- und Schlüsselversicherung abzuschließen, mit der auch Nebentätigkeiten abgesichert sind.

Vertiefend: Google nach Berufshaftpflichtversicherung Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Als Gewerkschaftsmitglied besteht die Möglichkeit eine Berufshaftpflicht- und Schlüsselversicherung abzuschließen, mit der auch Nebentätigkeiten abgesichert sind.

Vertiefend: Google nach Berufshaftpflichtversicherung Winken

Das gilt nicht nur für Gewerkschaften, sondern auch für andere Berufsverbände.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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