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Zahlung ohne Schuldeingeständnis

 
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kernig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 09:42    Titel: Zahlung ohne Schuldeingeständnis Antworten mit Zitat

Hallo und mal ganz allgemein gefragt:

Gibt es bei einem Haftpflichtschaden so etwas wie eine Zahlung ohne Schuldeingeständnis?

Der Betrag wird mit diesem Hinweis (auf dem Kontoauszug im Betreff zu lesen) geleistet. Macht irgendeine Versicherung so was, ist das als Möglichkeit vorgesehen? Hat das ernsthafte rechtliche Konsequenzen (für Folgeschäden z.B.)

Danke

kernig
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das ist nicht unüblich.

das bedeutet, daß der schadenfall von der versicherung "ohne nähere prüfung der sach- und rechtslage und ohne anerkenntnis einer rechtspflicht" bezahlt wurde.
die versicherung behält sich damit das recht vor, bei weiteren forderungen ggf. nochmal genau nachzuprüfen und auch ggf. bereits geleistete zahlungen zurückzufordern, sollte sich rausstellen, daß der schaden nicht, oder nicht in dieser höhe erstattungsfähig ist.

eine solche formulierung wird oft dann verwendet, wenn es sich z.b. um klein- oder "standart"-schäden handelt, die nicht weiter geprüft werden, oder auch, wenn der schaden und/oder die haftung nicht ganz klar ist, aber aufgrund geringer schadenhöhe oder "kulanz" gezahlt wird, in der hoffnung, einen schaden damit "aus der welt zu schaffen".
_________________
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kernig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 10:44    Titel: Hm, das paßt - leider Antworten mit Zitat

...ist aber im Ergebnis ein wenig unschön für den Geschädigten. Er bekommt sein Geld, tätigt eine Neuanschaffung und muß im Zweifel damit rechnen, dass das Geld wieder zurückgefordert wird? Und kann sich im Widerholungsfall nicht auf die Zahlung berufen.

Bleibt das so "schwebend" oder gibt es eine Frist nach der das ungültig wird?

Folgender hypothetischer Fall:.

A wohnt im Erdgeschoß, darüber B darüber C. Bei A im Garten liegen regelmäßig Zigarettenkippen. B sagt: "C war's, wir haben selbst Kippen auf dem Balkon liegen und uns schon öfter deshalb beschwert". C sagt: "Das waren wir nicht" und verweigert im Folgenden die Kommunikation.

Bis A ein Brandloch im Sonnenschirm hat (Die Kippe klebte noch daran) und Anzeige androht, den Schaden einfordert, welchen Cs Versicherung unter eben diesem Vorbehalt bezahlt. C ist übrigens in diesem angenommenen Fall delikaterweise selbst Versicherungsmakler.

Inzwischen liegen wieder Kippen im Garten von A. A möchte nicht bei RTL ein Lied über den Maschendrahtzaun singen, hat aber auch keine Lust mehr auf Kippen (und Putzwasser) im Garten. Zumal im Garten von A schon Brandherde auf der Rindenmulchdecke mit Kippe dekoriert gefunden wurden.

Unschön, oder?

Gibt es noch Tipps dazu?

Ansonsten Danke für die Antwort
kernig
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 12:24    Titel: Re: Hm, das paßt - leider Antworten mit Zitat

Zitat:
...ist aber im Ergebnis ein wenig unschön für den Geschädigten. Er bekommt sein Geld, tätigt eine Neuanschaffung und muß im Zweifel damit rechnen, dass das Geld wieder zurückgefordert wird? Und kann sich im Widerholungsfall nicht auf die Zahlung berufen.
Bleibt das so "schwebend" oder gibt es eine Frist nach der das ungültig wird?

Die Zahlung ist erfolgt, also hat der Geschädigte auch das Geld bekommen und darf es auch behalten.
Er läuft nur Gefahr es wieder zum "schweben" zu bringen, wenn er weitere Ansprüche zu diesem Schaden anmeldet.
Das wurde aber bereits von Talla richtig erklärt.


Zitat:
Folgender hypothetischer Fall:.

A wohnt im Erdgeschoß, darüber B darüber C. Bei A im Garten liegen regelmäßig Zigarettenkippen. B sagt: "C war's, wir haben selbst Kippen auf dem Balkon liegen und uns schon öfter deshalb beschwert". C sagt: "Das waren wir nicht" und verweigert im Folgenden die Kommunikation.

Bis A ein Brandloch im Sonnenschirm hat (Die Kippe klebte noch daran) und Anzeige androht, den Schaden einfordert, welchen Cs Versicherung unter eben diesem Vorbehalt bezahlt.

Und was sollen hier für Folgeschäden auftreten?

Zitat:
C ist übrigens in diesem angenommenen Fall delikaterweise selbst Versicherungsmakler.

Und?


Zitat:
Inzwischen liegen wieder Kippen im Garten von A. A möchte nicht bei RTL ein Lied über den Maschendrahtzaun singen, hat aber auch keine Lust mehr auf Kippen (und Putzwasser) im Garten. Zumal im Garten von A schon Brandherde auf der Rindenmulchdecke mit Kippe dekoriert gefunden wurden.
Unschön, oder?
Gibt es noch Tipps dazu?

Jeden Schaden geltend machen, irgendwann schmeißt ihn die Versicherung raus...


Sollten A,B und C in einem Miethaus wohnen, so sollte er den VM unterrichten. Er soll dann den C abmahnen...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...ist aber im Ergebnis ein wenig unschön für den Geschädigten. Er bekommt sein Geld, tätigt eine Neuanschaffung und muß im Zweifel damit rechnen, dass das Geld wieder zurückgefordert wird? Und kann sich im Widerholungsfall nicht auf die Zahlung berufen.


wäre es schöner, die versicherung würde nichts zahlen?
wie es eine versicherung auch macht, irgendjemanden paßt es nicht Winken

in diesem geschilderten, fiktiven schadenfall scheint es wohl der versicherung um folgende punkte zu gehen:

-war der versicherungsnehmer bzw. versicherte personen nachweislich schadenverursacher? vielleicht ist es ja gar nicht der bewohner der wohnung, der die kippen runterwirft, sondern irgendwelche gäste? für diese ist aber der bewohner, bzw. dessen versicherung nicht zuständig....
Zitat:
B sagt: "C war's, wir haben selbst Kippen auf dem Balkon liegen und uns schon öfter deshalb beschwert". C sagt: "Das waren wir nicht"


-bei weiteren, gleichartigen schäden: liegt u.u. (bedingter) vorsatz vor?

und damit scheint auch nicht so 100% klar zu sein, ob die versicherung diesen schaden überhaupt bezahlen muß....deshalb der hinweis: "ohne anerkenntnis..."

natürlich hätte die versicherung erstmal ablehnen können, mit dem hinweis auf den fraglichen verursacher, oder evtl. vorsatz...dann hätte der geschädigte erstmal gar kein geld bekommen, bzw. erstmal warten müssen, bis der vorfall letztendlich geprüft und geklärt wurde...dann hätten wir jetzt hier im forum eine andere frage stehen, vermutlich mit dem titel "versicherung drückt sich vor zahlung" Winken

ganz allgemein gilt: wer was will, muß es auch beweisen.
das bedeutet: der geschädigte muß nachweisen (beweisen!) können, wer die kippen wirft, und damit für den schadenfall verantwortlich ist. nur eine vermutung reicht nicht aus. auch daher der hinweis der versicherung: ohne anerkenntnis....

Zitat:
Inzwischen liegen wieder Kippen im Garten von A. A möchte nicht bei RTL ein Lied über den Maschendrahtzaun singen, hat aber auch keine Lust mehr auf Kippen (und Putzwasser) im Garten. Zumal im Garten von A schon Brandherde auf der Rindenmulchdecke mit Kippe dekoriert gefunden wurden.

Unschön, oder?

Gibt es noch Tipps dazu?



das hat mit versicherungen gar nichts zu tun. da muß man schon persönlich ran Winken
_________________
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kernig
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Anmeldungsdatum: 13.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 09:02    Titel: Ich wollte mich gar nicht über die Zahlung beschweren Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
danke für die weiteren Infos. Jetzt ist mir der Sinn und die Folgen des Zusatzes klarer. Ich dachte, C hätte sich den aus den Fingern gesogen...

Mir ging es um weitere, evtl. gleichartige Schäden, da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt, (Folgeschäden sind das natürlich nicht) und ob der vermeintliche Kippenwerfer durch die Versicherungszahlung quasi seine Schuld zugegeben hat und man daraus für die Zukunft irgendwas handfestes privatrechtliches ableiten könnte. Anscheinend nicht.

C hats im Gespräch schon vor dem Schaden (da sprach er noch mit A) zugegeben, insofern würde ich im Weiteren schon Vorsatz unterstellen. Das sagt A dann wohl lieber nicht der Versicherung von C. Verlegen

Und A ist kein "CSI Neighbourhood ", Kippen einsammeln und zum DNA-Test bringen scheint A ein wenig übertrieben zu sein. Auch eine Kamera zur Beweissicherung zu installieren oder sich selbst auf die Lauer zu legen kommt nicht wirklich in Frage.

Den Weg über die Verwaltung und den Vermieter von C hat A schon eingeschlagen. Noch stehen ja keine Gartenmöbel auf der Terrasse von A und der Rindenmulch ist patschnaß, also nicht brandgefährdet.

Danke nochmal an die kompetenten und hilfsbereiten Forenschreiber


kernig
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