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fliiege noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.02.07, 21:54 Titel: Parkplätze zur Eigentumswohnung |
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Stellen sie sich folgenden Situation vor:
Familie A wohnt in einen Eigentumswohnung (kurz ETW). Zur gesamten Eigentümergemeinschaft gehören 72 Wohneinheiten.
Insgesamt stehen 22 Parkplätze zur Verfügung. Diese können von den Eigentümern bzw. Mietern (einige Eigentümer vermieten ihre ETW auch) bei der Eigentümerverwaltungsgesellschaft gemietet werden.
Fam. A hat im juni 2004 die Wohnung erworben und ist da auch eingezogen. Seitdem zahlt sie auch ihr Wohngeld.
Fam. A hat sofort nach Einzug einen Parkplatz beantragt und wartet seitdem auf einen positive Bescheid des Verwaltungsgesellschaft. Nichts tut sich.
Gibt es für Eigentümer ein gewisses Vormietsrecht gegenüber "normalen" Miietern. Hat die Verwaltungsgemeinschaft gegenüber dem normalen Parkplatzmieter ein Sonderkündigungsrecht einen Parkplatz für den Eigentümer frei zu machen.
Kurz gesagt was kann Fam. A machen um schnellstmöglich zu einem Parkplatz zu kommen?
Falls es dazu Gerichtsurteile gibt bitte ich um einen kurzen Link dazu.
Vielen Dank |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 13.02.07, 23:34 Titel: |
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Das ist eine WEG, auch die Parkplätze haben einen Besitzer. Dieser entscheidet frei wem er diese vermietet.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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fliiege noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.02.07, 23:54 Titel: |
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was ist eine WEG?
die Parkplätze gehören zum Gemeinschaftseigentum und werden von der Verwaltung vermietet. Diese entscheidet wer den Parkplatz bekommt. Die Monatsmiete in Höhe von 20,- Euro wird als Einnahme verbucht und kommt der Gemeinschaft zu gute. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 14.02.07, 00:30 Titel: |
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Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ?!?!
Die WEG Versammlung entscheidet wie mit den Parkplätzen verfahren wird. Diese hat wohl entschieden die Parkplätze zu vermieter - nach dem Motto wer zuerst kommt mahlt zu erst.
Die Miete ist sehr billig, das sollte die WEG einfach jählich ausschreiben, wer am meisten bietet bekommt einen 2 jahresvertrag der dann enden.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 14.02.07, 09:07 Titel: |
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| fliiege hat folgendes geschrieben:: | was ist eine WEG?
die Parkplätze gehören zum Gemeinschaftseigentum und werden von der Verwaltung vermietet. Diese entscheidet wer den Parkplatz bekommt. Die Monatsmiete in Höhe von 20,- Euro wird als Einnahme verbucht und kommt der Gemeinschaft zu gute. |
Also bei 72 Wohneinheiten nur 22 Parkplätze, da ist doch Ärger vorprogrammiert. Aber dafür war die Eigentumswohnung entsprechend günstig. |
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fliiege noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14.02.07, 09:22 Titel: |
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es gibt ja auch "normale" Parkplätze an der Straße, die nicht bezahlt werden müssen. Diese reichen jedoch nicht aus.
Bitte beachten Sie die Fragen!
Gibt es für Eigentümer ein gewisses Vormietsrecht gegenüber "normalen" Miietern. Hat die Verwaltungsgemeinschaft gegenüber dem normalen Parkplatzmieter ein Sonderkündigungsrecht einen Parkplatz für den Eigentümer frei zu machen.
Kurz gesagt was kann Fam. A machen um schnellstmöglich zu einem Parkplatz zu kommen?
Falls es dazu Gerichtsurteile gibt bitte ich um einen kurzen Link dazu. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 14.02.07, 09:57 Titel: |
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| fliiege hat folgendes geschrieben:: |
Gibt es für Eigentümer ein gewisses Vormietsrecht gegenüber "normalen" Miietern. Hat die Verwaltungsgemeinschaft gegenüber dem normalen Parkplatzmieter ein Sonderkündigungsrecht einen Parkplatz für den Eigentümer frei zu machen.
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Offenbar haben die Eignetümer beschlossen, dass die Verwaltung über den Abschluss von Mietverträgen für die Stellplätze entscheiden soll. Falls der Beschluss keine Einschränkungen hinsichtlich der Mieterauswahl vorsieht, kann kein Wohnungseigentümer den Abschluss eines Mietvertrags verlangen. Es wäre also zunächst Sache der Wohnungseigentümer, eine entsprechende Regelung zu beschließen.
Stellplätze unterliegen nicht dem Wohnraummietrecht und können jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Ein "Sonderkündigungsrecht" gibt es nicht und es auch nicht erforderlich.
| Zitat: |
Kurz gesagt was kann Fam. A machen um schnellstmöglich zu einem Parkplatz zu kommen?
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Nichts... zumindest nicht allein. |
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gargamel111 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 14.02.07, 10:01 Titel: |
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auch ohne hallo,
die unklare Eigentumsfrage der Parkplätze mal offen gelassen - nein, es gibt kein Recht für einen Eigentümer gegenüber einem Mieter, bei der Anmietung eines Parkplatzes irgendwie bevorzugt behandelt zu werden. Die Parkplätze sind offensichtlich alle vermietet. Wenn also keines dieser Mietverhältnisse beendet wird, dann gibt es auch keinen Parkplatz für einen Eigentümer, der denkt, dass er bevorzugt behandelt werden muss. Die Kündigung eines bestehenden Mieter-Parkplatzmiet-Vertrages nur deshalb, damit ein Eigentümern nun Parkplatzmieter werden kann, dürfte sich nicht durchsetzen lassen. Es sei, das wäre im bestehenden Mietvertrag so festgelegt. Aber das wüsste der Eigentümer ja, und dann hätte er nicht gefragt. _________________ Feed Ally McBeal! |
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