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Verfasst am: 12.02.07, 18:46 Titel: Guthaben auf dem Sparbuch
Hallo,
folgende Frage:
Verfällt eigentlich Geld auf einem Sparbuch wenn zum Beispiel
- 10 Jahre
- 20 Jahre oder
- 25 Jahre
keine Bewegung stattfindet?
Vielen Dank für eure Antworten _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Zunächst einmal besteht der Sparvertrag bis zur Kündigung weiter. D.h. wenn keine Kündigung erfolgt, besteht das Vertragsverhältnis ewig weiter. Eine Verjährung tritt deshalb nicht ein, da keine fällige Forderung besteht.
Hätte Bank oder Kunde den Vertrag gekündigt, so würden die Forderungen des Kunden nach der Standardverjährung von 3 Jahren (vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes: 30 Jahre) verjähren.
Aber: Der Kunde, der nach über 30 Jahren in die Bank kommt und das Sparbuch seiner Kindheitstage vorlegt, hat natürlich ein Beweisproblem: Wurde das Sparbuch gekündigt? Wurde das Guthaben ausgezahlt?
In der Praxis verfahren die Banken wie folgt:
Ist das Sparbuch eine lange Zeit nicht bewegt (z.B. 10 oder 20 Jahre) und ist der Betrag gering (z.B. <100 €) so löst die Bank das Sparbuch auf und überträgt das Guthaben auf ein sogenanntes Sparbuchsammelkonto.
Dadurch vermeidet die Bank den sonst notwendigen bürokkratischen Aufwand (Saldenbestätigungen, Meldungen nach ZIV, nach KWG 24c etc).
Kommt der Kunde irgendwann in die Bank, so schaut die Bank zunächts im Computer nach, ob das Konto existiert. Ist es gelöscht und der Kunde besteht auf einer Auszahlung, so prüft man das Sparbuchsammelkonto. Ist dort eine Einzahlung aber keine Auszahlung, so zahlt man vom Sparbuchsammelkonto aus. Ist das Geld vom Sparbuchsammelkonto bereits ausgezahlt, so kann die Bank den Beweis führen, dass keine Forderung mehr existiert.
Forderungen von vor dem 2. Weltkrieg sind aufgrund gesetzlicher Ausschlussfristen jedoch untergegangen.
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