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recht.de :: Thema anzeigen - wer bezahlt die Gegenseite bei PKH und Insolvenz ?
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wer bezahlt die Gegenseite bei PKH und Insolvenz ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 14:56    Titel: wer bezahlt die Gegenseite bei PKH und Insolvenz ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgender Vorgang konnte im Insolvenzforum nicht geklärt werden:

Insolaner will während dem andauernden Privatinsolvenzverfahren Klage führen, dafür muß er natürlich PKH beantragen und bekommt sie vielleicht auch bewilligt. Daraus ergeben sich für mich jedoch folgende wirtschaftliche Überlegungen.


1. Es muß nicht alles zwangsläufug richtig sein was das Gericht als sinnvoll erachtet, weil sonst automatisch die PKH-Partei Obsiegen würde, was jedoch oft nicht so ist.

2. Es geht meines Wissens in einem PKH Antrag immer nur um die eigenen Kosten.

3. Frage: Was ist mit den Kosten der gegnerischen Partei wenn der PKH-Insolaner verliert ? M. E. hat diese einen Anspruch darauf, daß ihr bei einem Obsiegen die Kosten erstattet werden !!

4. Somit hat doch vielleicht der Insolaner gar nicht vor, die gegnerischen Verfahrenkosten auszugleichen, was wiederum einem Eingehungsbetrug gleich kommen könnte ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Im PKH-Verfahren wird nur summarisch geprüft, ob der Antrag offensichtlich aussichtslos ist (etwa, weil die Klage unschlüssig ist, keine Beweise bezeichnet werden o.ä.). Deswegen kann natürlich trotzdem ein erfolgreicher PKH-Antrag in einem mit Pauken und Trompeten verlorenen Prozeß enden (wenn etwa der bezeichnete Hauptzeuge im Prozeß dann völlig versagt).

ad 2.

Ja.

ad 3.

Korrekt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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