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Ackerland und Weidefläche als Gartengrundstück?!?!

 
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Palle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 16:49    Titel: Ackerland und Weidefläche als Gartengrundstück?!?! Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde es interessieren, unter welchen Vorraussetzungen ich ein Ackerland erwerben und Nutzen kann.
Besonders was darauf gemacht werden darf. Das Ackerland würde direkt an das Haus angrenzen und den bestehenden Zaun würden wir umlegen und um das Ackerland ziehen.
Gibt es irgendwo eine geeignete Quelle, wo man den Sachverhalt etwas genauer verfolgen kann? Dürfte ich einen Teich, Pool, Gemüse-, Obstgarten, Hügel, Gewächshaus, Bäume und/oder kleinere Bauten, wie Geräteschuppen auf solch einem Grundstück errichtet werden?


bis dann
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Jetty
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

In Deinem fiktiven Fall wird normal Ackerland vorrangig an an Landwirte verkauft - solltest Du als Nichtlandwirt das Grundstück kaufen, würde geprüft werde, ob nicht ein Landwirt Interesse an dem Ackerland hat - in diesem Fall würde Dein Kaufvertrag nicht genehmigt werden.

Solltest Du das Ackerland trotzdem kaufen können, kann es passieren, dass durch deine Umnutzung Fördermittel verloren gehen, da durch GIS überprüft werden kann, ob das Ackerland noch so besteht oder umgenutzt wurde.

Zur genauen Antwort kannst Du Dich an Dein zuständigen Landwirtschaftsamt wenden, sie können Dir genauere Auskünfte geben.

Grüße

Jetty
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Palle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also ich würde mich direkt an einen Landwirt wenden und da in meiner Region Felder mit 3 Hektar eher verschmäht werden, denke ich nicht, dass sich jemand dafür interessiert. Smilie
Die Förderung würde mich gar nicht interessieren, ich will das Land ja nicht bestellen, ich möchte da einen Garten draus machen Smilie
Was dürfte ich denn vorrausgesetzt ich kann solch ein Stückchen Erde kaufen darauf bauen bzw machen? s.o.

bis dann
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Jetty
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Palle,

die Förderung würde nicht Dir verloren gehen, sondern dem Landwirt, der sich mit diesem Ackerland Zahlungsansprüche erworben hat und mit diesen Handeln kann.

Wenn Du etwas auf dem zukünftigen ehemaligen Ackerland etwas bauen willst, kommt es darauf, ob dies genehmigt wird, da dieses Land sich aller Wahrschenlichkeit im Außenbereich liegt. Bei Gebäuden bekommt meistens nur der Landwirt eine Ausnahmegenehmigung. Wenn Du schon spezielle Vorstellung über Dein Vorhaben hast, ruf am besten bei Deinem zuständigen Bauamt, ob diese Maßnahme genehmigungspflichtig ist.

Grüße

Jetty
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Palle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
also ich habe noch keine konkrete bauvorstellung, nur spiele ich mit dem Gedanken, mir nächstes Jahr ein Baugrundstück zuzulegen. Da kommt u.a. der ehemalige Bauernhof von meinem Opa in Betracht. Der hat knapp 4 Hektar Ackerland, welche ich in diesem Fall z.B. um arbeiten könnte und mich würde interessieren, was ohne Baugenehmigung dort alles drauf gebaut werden dürfte. Ich würde z.B. gerne einen Teich anlegen. Aber ich denke ich werde am besten mal mit meinem Bauamt auseinander setzen.

Als zweites Grundstück kommt ein Randgrundstück in Frage, welches an andere Ackerflächen angrenzt.

bis dann
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Palle hat folgendes geschrieben::
Ich würde z.B. gerne einen Teich anlegen.

Forellen- oder Karpfenteiche sind auch landwirtschaftliche Nutzung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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