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Mahnverfahren

 
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peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 09:35    Titel: Mahnverfahren Antworten mit Zitat

hallo,
mal angenommen ein Privatmann möchte gegen eine Firma wegen einer Beschädigung vorgehen.(Firma hat als Frachtführer Ware befördert die beschädigt wurden)Die Firma wird jedoch auf Rechnungen und Internet anderst bezeichnet als im Handelsregister Auszug.
Handelsregister steht: Firma xxxxxx EK .Verantwortlicher Einzelkaufmann Herr XXXX
Aus Rechnung steht: Firma XXXXX Co.Geschäftsführer Herr YYYYYYY


(xxxx und Y sind NICHT die geichen Namen)
Ausserdem weicht die im Handelsregister eingeragenen Adresse von der auf Rechnungen und im Internet veröffentlichten Adresse ab.(ca 2km entfernt)

Fragen:
Wie kann die Privatperson erfahren an wen sie Ansprüche juristisch richtig bezeichnet richten kann??

Gibt es irgendwelche Vorschriften das die Firma die Handelsregisterieinträge zb bei Umzug hätte ergänzen müssen???


danke und gruss
peter
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie kann die Privatperson erfahren an wen sie Ansprüche juristisch richtig bezeichnet richten kann??


Durch eine Anfrage in diesen Forum. Winken

Vetragspartner ist die Firma auf der Rechnung, an diese sind auch die Ansprüche zu stellen. Herr XXX hat scheinbar mehrere Firmen, zumindest eine Einzelfirma XXXX e.K. und eine Gesellschaft XXXX Co. Beide sind rechtlich völlig getrennt voneinander zu betrachten.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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