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guten tag,
person A wird von person B wegen sachbeschädigung an seinem kfz bei der polizei
angezeigt, und bekommt eine vorladung.
person A ist unschuldig und möchte gern sich dagegen wehren aber da wo er finanziel nicht die möglich hat sich schnell ein rechtsanwalt zu seite bitten, wie soll er vorgehen?
und falls zum gerichtshandlung kommt, könnte es dazu kommen, dass aussage gegen aussage wird?
bitte um vorschläge!!!!
liebe/r administatr/in ich hoff dass dies mal die formulieren richtig ist, wenn nicht bitte ich um mehr
tips.
mit freunl. grüssen
Zuletzt bearbeitet von eli190 am 13.02.07, 16:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten... Zunächst muss A erstmal GAR NICHTS. Er braucht nicht auf auf die Ladung zu reagieren, er braucht nicht stellung zu nehmen... schlicht nichts.
Ob das klug ist, steht vielelicht auf einem anderen Blatt. Wenn A weiss, wer die Tat begangen hat oder aber er für die Zeit nachweisen kann, dass er nichtmal am Tatort war (Alibi), dann ist das normalerweise sinnvoll, sich entsprechend zu äussern. A kann freilich im Zusammenhang mit einer Einlassung (aber auch unabhängig davon) B wegen falscher Verdächtigung, auch wegen Verleumdung anzeigen, kostet nichts. Wäre natürlich für die Polizei ganz hilfreich wenn sie in Erfahrung brinegn könnte, warum B den A den bloß wider besseres Wissen anzeigt.
Optimal natürlich, wenn B sagt er habe A gesehen was aber nicht sein kann.
Bis es zu einer Verhandlung vor dem Strafrichter kommt muss erstmal ein Staatsanwalt sich davon überzeugen, dass nuir A die Tat begangen haben kann. Wenn er nicht dazu kommt, dann hat er das Verfahren einzustellen. Wenn er doch und das Gericht aber nicht, dann hat das Gericht freizusprechen.
Kann natürlich auch sein, dass A gar nicht angezeigt wurde, sondern nur, von der Polizei üblicherweise befragt, einen Verdacht geäußert hat. Vielleicht haben die beiden ja auch Streit miteinander. Aber ansonsten gilt: jeden Verdacht und jede Beschuldigung muss man erst einmal beweisen. B muss also nicht beweisen, dass er unschuldig ist. Und dazu gilt, wie oben schon geschrieben, es müssen mehrere Menschen davon unzweifelhaft überzeugt werden. _________________ Feed Ally McBeal!
Person A hat bei der Polizei die Anschuldigungen der Person B zurückgewiesen.
Hat dann aber bei der polizei erfahren, dass er Person B bedroht haben soll, zeugin:die Ehefrau der person B.
Frage:Ist die Ehefrau bei einer eventl. Anklage als Zeugin zu gelassen?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 23.02.07, 13:56 Titel:
Hallo !
Warum sollte die Ehefrau nicht als Zeugin zugelassen werden ?
Gehen Sie davon aus, ein Ehepartner könnte nicht "neutral" genug sein ?
Ich vermute doch, bei einer Vernehmung wird sich häufig sehr schnell herausstellen, was jemand tatsächlich bezeugen kann, oder ob es sich um eine Gefälligkeitsaussage handelt.
Zudem würde ich unterstellen, dass ein Gericht durchaus in der Lage ist, ggfs. die Qualität der Zeugenaussage in die Beweiswürdigung mit einfliessen zu lassen.
Mit Grüssen
lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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