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GKV Pflicht bei hohen Gewerbeeinkünften

 
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cosmokramer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 01:44    Titel: GKV Pflicht bei hohen Gewerbeeinkünften Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, informatives Forum, falls meine Hypothese in einen anderen Bereich fallen sollte, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung.

Ich habe mir mal folgenden Sachverhalt ausgedacht:

Herr A sei Ende 30 und seit über 15 Jahren in der Firma des Vaters angestellt, das Einkommen wäre wie in solchen Fällen üblich äußerst gering.
Theoretischerweise könnte man auch davon ausgehen, Herr A führe die Firma selbst, da der mittlerweile über achtzigjährige Vater zwar noch als Inhaber eingetragen sei, aber nicht mehr wirklich zur Führung in der Lage. Die Firma bestünde mehr aus sentimentalen als wirtschaftlichen Gründen (Gewinn=0) und dürfte nach Ableben von Herrn As Vater schnellstmöglich aufgelöst werden.

Nun hätte Herr A aber auch ein "Nebengewerbe", mit dem er Betriebsgewinne im sehr hohen 5-stelligen Bereich erwirtschaftet.
Diese Konstellation erschiene Herrn A natürlich auf den ersten Blick "günstig", da er sich ja eine Menge GKV-Beiträge sparen würde, die verhälnismäßig geringen RV-Beiträge nähme er dafür billigend in Kauf.

Herrn A lassen wir nun clever sein, er denkt schließlich auch an die Zukunft, und bei Auflösung der väterlichen Firma würde er sich ausschließlich auf sein Nebengewerbe konzentrieren und sich somit selbständig machen, bei den dann natürlich höheren Beiträgen in der freiwilligen GKV würde er aber die PKV bevorzugen.
Er würde sich aufgrund der Risikoprüfung/Gesundheitsfragen in der PKV Gedanken machen, ob nicht bereits jetzt eine sinnvolle Zeit für einen Wechsel zur PKV wäre.

Nun würde sich Herr A einige Fragen stellen:
- wie ist der aktuelle Pflichtversicherungsstatus aufgrund der gewaltigen Differenz zwischen Einkommen aus Angestelltenverhältnis und "Nebenerwerb" zu beurteilen?

- welche Konsequenzen ergäben sich für die letzten Jahre bzgl. Beitrag/Leistungen der GKV/RV?

- wie und durch wen könnte in so einem Fall der Sozialversicherungsstatus unverbindlich geprüft werden, sowohl im Hinblick auf GKV als auch RV?

- übersähe Herr A irgendwelche gravierenden Punkte mangels seiner Nichtkenntnis des Sozialversicherungsrechtes und was wäre, um dem Teufel Pauschalisierung eine Chance zu geben, hier ein prinzipiell sinnvolles Vorgehen?

- wie lautet der korrekte Konjunktiv von sparen und Gedanken machen?


Ich bedanke mich recht herzlich für eine theoretische Erörterung!

Cosmo
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze nennt man auch Betrug an der Krankenkassen.
Dort sind die Einkünfte aus Gewerbe anzugeben und die Beiträge steigen dann um einiges.

Man sollte schnellstens mal mit der Versicherung reden und nachmelden, denn spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung des "Nebengewerbes" fällt das auf.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich frage mich vorallem auch, ob in der Beschäftigung beim Vater überhaupt Versicherungspflicht besteht, denn so wie es hier geschildert ist bezweifel ich die Versicherungspflicht beim Vater.
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