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Darlehen oder Schenkung ? Beweislast?
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Bei uns hätte es dafür einen ordentliche Anzug gegeben. Man muss sich für eine Möglichkeit entscheiden und diese ausführlich nach dem Gutachtenstiel begründen.

Bei uns hätte es dafür ordentlich einen mit dem Rechtsschreibstiel auf die Omme gegeben!

Vor meinem Beitrag galt die neue Rechtschreibung erst 2 Tage 3 Stunden und 47 Minunten und Vormundschaftsrichter erwartet schon, dass ich die drauf habe... Lachen

Ein Glück, dass er nicht bemerkt hat, dass eigentlich Abzug heißen müsste. Man bekommt natürlich keinen Anzug, wenn man sich nicht entscheiden kann.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Bei uns hätte es dafür einen ordentliche Anzug gegeben.

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Ein Glück, dass er nicht bemerkt hat, dass eigentlich Abzug heißen müsste.

Geschockt Ich hab das mit dem Anzug wohl gelesen, dachte aber, das wäre so eine mundartliche Äußerung. Wenn wir Niedersachsen sagen, es regne Strippen, fällt ja schließlich auch kein Haushaltsgarn vom Himmel, und wenn der Berliner einem eine Abreibung verpaßt, frottiert er seinen Gegner bestimmt nicht trocken... Winken

Beste Grüße

der Metz
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Fama
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 04:49    Titel: Antworten mit Zitat

Muß man bei jedem Betrag Schenkungssteuer zahlen oder gibt es da Freibeträge oder -grenzen? Wenn zweites der Fall ist und man diese übersteigt, aber nicht durch Zahlung einer Summe, sondern durch Aufsummierung kleinerer, unregelmäßig geschenkter Beträge, ist dann die Steuer auch fällig oder nur bei Zahlung in einer Summe?

Macht es einen Unterschied, ob Schenkungs- und Darlehensvorgänge innerhalb der Familie stattfinden oder zwischen z.B. Freunden, Nachbarn, Arbeistkollegen?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Schenkungsteuer fällt nicht an bei Gelegenheitsgeschenken (Geburtstag, Ostern, Jubiläum etc.). Bei Darlehen gibt es keine Schenkungsteuer, Darlehen sind rückzahlbar. Da wird Einkommensteuer auf die Zinsen fällig, wenn man welche vereinnahmt hat.
Bei der Schenkungsteuer gibt es Freibeträge, die man alle 10 Jahre auf's Neue ausschöpfen kann. Freibeträge stehen im ErbStG.

Wieso stellen Sie Steuerfragen nicht im Steuerforum?
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mitternächtliche Grüße.


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Fama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Weil mein Interesse in erster Linie in der Unterscheidung von Darlehen und Schenkung liegt, das Interesse an der Steuer ergab sich erst hier an der Stelle, die ich in dem Zusammenhang als die richtige für meine damit zusammenhängende Frage erachtete.

Habe auch noch eine weitere Frage:

was wäre die gängige Sichtweise (wenn es so etwas gibt) im Falle dessen, daß es zahlreiche in Höhe und Zeitintervallen unregelmäßige Zahlungen im jeweils dreistelligen Bereich (also keine Millionen oder so) gäbe, die sich aber nicht auf nur 3-4 markante Gelegenheiten im Jahr beschränken, so daß davon auszugehen ist, daß es keine Zahlungen zum Geburtstag und Weihnachten sein können. Gesetz den Fall, es ginge um ein freiwilliges "unter die Arme greifen" einer Person, die es sich leisten kann. Dem zugrunde läge aber kein mündlicher oder schriftlicher Darlehensvertrag. Nachvollziehbar sei nur, DASS etwas geflossen ist, aber eben ohne Regelmäßigkeit oder konkrete Zweckbestimmung und über einen längeren Zeitraum hinweg.
Welchen Anschein würde das eher erwecken, wenn nun der eine behauptet, es handle sich um Darlehen, welche er zurück will, der andere es bestreitet, daß es nie eine Rückzahlungsvereinbarung gab und von der Rückzahlungsforderung mehr als überrascht ist? Im Grunde stünde da Wort gegen Wort und ein Richter müßte nach eigenem Ermessen beurteilen. Nun stellt sich die Frage an die Experten, wie würde er das wohl nach gängiger Praxis?
An dieser Stelle würde ja auch die Frage nach der Schenkungssteuer passen. Denn wäre es so, daß man innerhalb von 10 Jahren auf eine insgesamt erhaltene Summe kommt, die den Freibetrag übersteigt, müßte man ja Steuern zahlen, oder? Und dann hätte der "Darlehensgeber" ja das Argument, daß die Gegenpartei doch bitte nachweisen soll, daß sie die betreffende Steuer abgeführt hat. Kann sie das nicht, wäre das dann ein Indiz für ein Darlehensvertrag. Oder sehe ich das komplett falsch?

Macht es einen Unterschied, ob Schenkungs- und Darlehensvorgänge innerhalb der Familie stattfinden oder zwischen z.B. Freunden, Nachbarn, Arbeistkollegen?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Obacht! Fama ist die Forums-Hydra: Wenn man eine Frage beantwortet, stellt sie gleich 10 neue!
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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Fama
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das jetzt witzig sein oder ist das als Wink mit dem Zaufpfahl zu verstehen, meine Fragen auf ein bestimmtes Maß pro Zeitintervall zu beschränken Geschockt
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Fama hat folgendes geschrieben::
Soll das jetzt witzig sein oder ist das als Wink mit dem Zaufpfahl zu verstehen, meine Fragen auf ein bestimmtes Maß pro Zeitintervall zu beschränken Geschockt

Ersteres: Das soll jetzt witzig sein!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Fama
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ok, dann betrachte ich das mal mit einem lachenden und einem weinenden Auge Cool
Amüsiert, weil ich scheinbar den Eindruck eines 9-köpfigen, Felder verwüstenden Seeungeheuers hinterlassen habe und mit einem weinenden Auge, weil man mir für meine unstillbare Neugier, um im mythologischen Bild zu bleiben, die Köpfe abschlagen will Winken
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fama hat folgendes geschrieben::

was wäre die gängige Sichtweise (wenn es so etwas gibt) im Falle dessen, daß es zahlreiche in Höhe und Zeitintervallen unregelmäßige Zahlungen im jeweils dreistelligen Bereich (also keine Millionen oder so) gäbe, die sich aber nicht auf nur 3-4 markante Gelegenheiten im Jahr beschränken, so daß davon auszugehen ist, daß es keine Zahlungen zum Geburtstag und Weihnachten sein können. Gesetz den Fall, es ginge um ein freiwilliges "unter die Arme greifen" einer Person, die es sich leisten kann. Dem zugrunde läge aber kein mündlicher oder schriftlicher Darlehensvertrag. Nachvollziehbar sei nur, DASS etwas geflossen ist, aber eben ohne Regelmäßigkeit oder konkrete Zweckbestimmung und über einen längeren Zeitraum hinweg.

Klingt nach freiwilligen Unterhaltszahlungen oder nach Unterstützung bedürftiger Angehöriger; kann man steuerlich eventuell absetzen.
Zitat:

Welchen Anschein würde das eher erwecken, wenn nun der eine behauptet, es handle sich um Darlehen, welche er zurück will, der andere es bestreitet, daß es nie eine Rückzahlungsvereinbarung gab und von der Rückzahlungsforderung mehr als überrascht ist? Im Grunde stünde da Wort gegen Wort und ein Richter müßte nach eigenem Ermessen beurteilen. Nun stellt sich die Frage an die Experten, wie würde er das wohl nach gängiger Praxis?
Da sind wohl andere angesprochen. Experte bin ich nicht. Meine Meinung dazu: Wer "för de Spass ann die Freud'" sein Geld verteilt, ohne sich eine Quittung oder einen Darlehensvertrag unterschreiben zu lassen, ist selber schuld, wenn der Empfänger nicht auf die Idee kommt, dass diese Zahlungen zurückgefordert werden könnten.
Zitat:
An dieser Stelle würde ja auch die Frage nach der Schenkungssteuer passen. Denn wäre es so, daß man innerhalb von 10 Jahren auf eine insgesamt erhaltene Summe kommt, die den Freibetrag übersteigt, müßte man ja Steuern zahlen, oder?
Wenn es sich um Schenkungen handelt: Ja. Wenn es sich um Rente/Alimente/Unterhalt/Unterstützung bedürftiger Angehöriger handelt: Nein.
Zitat:
Und dann hätte der "Darlehensgeber" ja das Argument, daß die Gegenpartei doch bitte nachweisen soll, daß sie die betreffende Steuer abgeführt hat. Kann sie das nicht, wäre das dann ein Indiz für ein Darlehensvertrag. Oder sehe ich das komplett falsch?
Oder es besteht keine Steuerpflicht. Unterhaltsberechtigte Eltern/Kinder müssen die Unterhaltszahlungen glaubich nicht versteuern.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, ob Schenkungs- und Darlehensvorgänge innerhalb der Familie stattfinden oder zwischen z.B. Freunden, Nachbarn, Arbeistkollegen?
Ja. Familie hat man mehr oder weniger "lebenslänglich".
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mitternächtliche Grüße.


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Fama
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Das mit der Familie im Vergleich zu anderen Personen ist mir im Sinne der "Bindungsintensität" bewußt.
Ich meinte damit eher, ob es gesetzliche Grundlagen gibt die diese beiden Personengruppen in deren Behandlung separieren (mal abgesehen von den Steuerklassen im Erbschafts-/Schenkungsrecht). Z.B. Dinge wie Verbote oder Einschränkungen bei der Vergabe von Darlehen oder Schenkungen - mal ganz absurd "§ xyz-a : Es ist unzulässig, daß sich Arbeitskollegen gegenseitig ein Darlehen gewähren §xyz-b Geschwister sind dazu verpflichtet.".
Oder werden beide Personengruppen dahingehend gleichbehandelt?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann jeder halten wie er will. Vertragsfreiheit nennt sich das.
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mitternächtliche Grüße.


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Fama
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Smilie
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