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Internetauktionshaus [Name geändert] - Verkäufer nicht der Eigentümer des Artikels !!!

 
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00881155
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 23:25    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - Verkäufer nicht der Eigentümer des Artikels !!! Antworten mit Zitat

Hallo,

Bei Internetauktionshaus [Name geändert] hat A Artikel versehentlich als Festpreis-Auktion 1 Euro eingestellt (weit unter Marktwert).

A verweigert nun den Versand an B, da A nicht Eigentümer des Artikels ist.

B besteht auf Kauf.

Internetauktionshaus [Name geändert] sagt können nichts tun.


Viele Grüße
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann besorgt sich B den Artikel andeswo und verklagt A auf Schadenersatz. Die Frage ist ob so ein Dummkopf genug Geld hat waszu holen

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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00881155
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

B weiß das Auktion für 1 Euro nicht realistisch ist, realistisch ist 3000 Euro !!!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Da spielt je nach Gericht keine Rolle oder ist ein Irrtum

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ob der VK auch Eigentümer ist oder nicht, ist sein Problem, nicht das des K.

2. Wenn der Irrtum offensichtlich war, kann der VK den Kaufvertrag unverzüglich (!) - d.h. spätestens innert 14 Tagen - gemäß §119 BGB anfechten. Insbesondere kommt bei offensichtlichem Irrtum auch kein Vertrauensschaden des K in Betracht, sodaß dieser auch keine Schadensersatzansprüche gegen den VK hätte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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00881155
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wie fechte ich jetzt am Besten nach §119 BGB an?
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