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Verfasst am: 16.02.07, 12:24 Titel: Händler und Herstellung
Darf ein Händler mit "Hersteller von ..." werben, auch wenn er die Produkte nur zukauft? Oder fällt das unter irreführende Werbung? Wer ist zuständig?
Das dürfte ein Verstoß gegen § 3 i.v.m. § 5 UWG darstellen (irreführende Werbung). Dagegen könnten Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände vorgehen.
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