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Werden Miteinnachmen in der GKV als Einkommen angerechnet?

 
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JonasSt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 18:19    Titel: Werden Miteinnachmen in der GKV als Einkommen angerechnet? Antworten mit Zitat

Zahlt man neben seinem Gehalt auch auf Mieteinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung den üblichen Beitragssatz?

Beispiel:
1000,- Lohn
500,-€ Miete

= ca. 14% von 1500,-€

Falls ja, macht man beispielsweise 200,-€ Werbungskosten geltend, dann nur ca. 14% auf 1300,-€?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Handelt es sich denn um eine Pflichtmitgliedschaft auf Grund einer abhängigen Beschäftigung?

Bei einer abhängigen Beschäftgung besteht ja nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungspflicht. Bei dieser Versicherungspflicht werden nur aus dem Arbeitsentgelt Beiträge berechnet.

Handelt es sich jedoch um eine freiwillige Mitgliedschaft und es handelt sich um eine Selbstständigkeit, dann sind auch aus Miet- und Zinseinnahmen Beiträge zu entrichten.
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JonasSt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen eine freiwillige Mitgliedschaft. Dann gehen also auch 14% von den Mieteinnahmen an die GKV. Bleibt nur die Frage: Vor Abzug der Werbungskosten oder nach Abzug?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einer freiwilligen Mitgliedschaft fragt die KK mW nach Einkommensnachweisen.
IdR nach dem Steuerbescheid, da dort alle Einkünfte angegeben sind.
Auch die aus Vermietung und Verpachtung.
_________________
chatterhand
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