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Verfasst am: 15.02.07, 19:56 Titel: Neupreisersatz bei Hausratversicherung
Hallo zusammen !
Durch einen Sturmschaden und darauf folgender Wassereintritt wurden ein Paar
elektrostatische Lautsprecher von Quad (ESL 63 ) beschädigt. Die Firma Quad stellt
keine Originalersatzteile mehr her und repariert diese Lautsprecher auch nicht. Eine Firma stellt diese Ersatzteile in Eigenregie her ( jedoch ohen QM-Certifizierung ) und hat für die Reparatur einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 3700 € erstellt.
Die Versicherung möchte nun aufgrund dieses Kostenvoranschlages abrechnen mit der Begründung :
Gem § 18,1,b ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zuzgl. einer etwa verbleibenen Wertminderung, höchsten den Versicherungswert. Wobei Restwerte angerechnet werden.
Neuwert wird geleistet, wenn Sachen zerstört oder abhanden gekommen sind. Sofern eine Reparatur möglich ist ersetzt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten.
Ich habe nun versucht dem Versicherer darzustellen, daß es keine qualitativ vergleichbare Lösung sei, da es keine Originalteile sind und keinerlei Qualitätsüberwachung bei der Instandsetzungsfirma gibt .
Er geht nicht auf diese Argumentation ein !
Das Nachfolgemodell - mit einer fast gleichen Technik wie meine Lautsprecher - wird zu einem Neupreis von 7400 € angeboten. Dieser Neupreis wurde von mir als Regulierunggrundlage vorgeschlagen.
Was kann ich machen - ich habe mir diese teueren Lautsprecher doch nicht gekauft, um
mir diese nun in einer X-beliebigen Weise " reparieren" zu lassen !
die von Ihnen rot markierten Absätze sind doch IHRE Versicherungsbedingungen zu denen SIE den Vertrag abgeschlossen haben.
Sie können nur versuchen mit ihrer Versicherung eine für sie bessere Abwicklung zu bekommen.
Zu den Antworten - ich hoffe, ich drücke mich diesmal verständlicher aus :
Es geht im Grundsatz darum, ob die Versicherung auf eine Reparatur durch eine Firma verweisen darf, obgleich die Qualität der Arbeit sowie der eingebauten Teile nicht nachgewiesen wird ( Kaufe ich ein Originalersatzteil vom Hersteller, kann ich sicher sein. daß dies qualitativ dem Serienstand enstspricht - auch wenn diese Teile durch einen vom Hersteller geschulten Servicebetrieb eingebaut werden bin ich primär auf der sicheren Seite ) .
Da jedoch vom Hersteller keine Ersatzteile geliefert werden und auch kein durch den Hersteller authorisierter Betrieb für Reparaturen vorhanden ist, müßte ich auf eine Reparatur eingehen, die somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die klanglichen Qualitäten des Ausgangsproduktes aufweist ( Im Lieferzustand wurden die Lautsprecher paarweise selectiert, damit eine hohe Homogenität des Klangbildes und der Meßwerte erreicht werden ) .
Die QM-Zertifizierung eines Betriebes würde z.B. sicher stellen, daß die Qualität
der Teile gleichbleibend ist und auch deren eingebaute " Klanggleicheit " gemessen und für bescheinigt werden kann.
Gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht (im erforderlichen Maße) möglich ist. Dann wären die Boxen ein Totalschaden, die Versicherung würde den Zeitwert (der unzerstörten Boxen) zahlen und im Gegenzug die zerstörten Boxen zur eigenen Verwertung erhalten. Frage: Was wäre der zeitgemäße Gegenwert der Boxen? Sollte sich doch irgendwo zwischen Neupreis des Nachfolgemodells und der womöglich nicht sachgemäßen Reparatur bewegen, oder?
im rahmen der hausratversicherung gilt der wiederbeschaffungswert für gegenstände gleicher art und güte zum neupreis versichert, nicht der zeitwert...
dieser fall ist immerhin mal einer der etwas ungewöhnlicheren.
entweder man "schachert" sich mit der versicherung irgendwas zusammen, womit beide leben können, oder man geht vor gericht. wie die sache vor gericht ausgeht, kann niemand vorhersagen.
evtl. wäre folgendes eine möglichkeit:
man läßt die reparatur durchführen, vereinbart aber mit der versicherung, das anschliessend ein entsprechender test durchgeführt wird, um festzustellen, ob die qualität auch tatsächlich gelitten hat. sofern die qualität nicht mehr ganz die gleiche, aber trotzdem noch annehmbar ist, könnte man über eine gewisse wertminderung nachdenken.
mit verlaub: eine reparatur für 3700€ wird doch qualitativ deutlich über dem durchschnittlichen wald- und wiesenstandart liegen....
grundsätzlich wird immer erstmal versucht, etwas zu reparieren, sofern möglich. das entspricht in den meisten fällen auch dem wirtschaftlichkeitsprinzip.
ohne etwas handfestes, beweis-und belegbares, daß die reparatur zu deutlichen qualitätsnachteilen führt, wird die versicherung garantiert nicht neue lautsprecher bezahlen. der qualitätsnachteil wird bislang ja nur vermutet...
PS: wiederbeschaffungswert für gegenstände gleicher art und güte bedeutet nicht, gleiche lautsprecher (oder folgemodelle....) vom gleichen hersteller. das können auch andere marken sein, die größtenteils (eine 100% gleichwertigkeit kann es nicht in 100% aller fälle geben) gleichwertige waren herstellen.
übrigens, handelt es sich bei der preisangabe von 7400 € um die ESL2805?
die eigentlichen nachfolger wären nach meinem wissenstand die ESL 989, die es für knapp 4000 € zu kaufen gibt.
Zitat:
ESL 988-Black
auf Basis des legendären ESL 63 entwickelt, bietet
der ESL 988 alle Vorteile seines berühmten Vorgängers.
3.999,00
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