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Verfasst am: 16.02.07, 14:57 Titel: Bei Schwerbehinderung Rente mit 60 - Erfüllung der Wartezeit
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Inrentegehen mit 60 (ohne Abschläge), wenn man schwerbehindert ist. Man spricht davon, dass eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein muss. Wenn man 29 Jahre arbeiten war und dann bis zum 60. Lebensjahr die volle EM-Rente bezieht, ist dann die Wartenzeit auch erfüllt?
Für die sogannte große Wartezeit werden sämtliche Kalendermonate, die ganz oder teilweise mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, berücksichtigt. Rentenrechtliche Zeiten sind neben den Beitragszeiten insbesondere auch sogenannte Anrechnungszeiten.
Der EM-Rentenbezieher kann in seinem Rentenbescheid (im dortigen Versicherungsverlauf) eine Zurechnungszeit finden, wenn die Erwerbsminderung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr eingetreten ist.
Für den Altersrentenanspruch wird die Rentenbezugszeit, die mit dieser Zurechnungszeit zusammenfällt, zu einer Anrechnungszeit. Anrechnungszeiten sind natürlich auch die Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung bis zu insgesamt 8 Jahren.
Kalendermonate, die mehrfach mit verschiedenen Zeiten belegt sind, zählen natürlich nur einmal. _________________ MfG
wenn ein schwerbehinderter mensch am 16.11.2000 einen GdB von 50 und 50 jahre alt war und die sonstigen voraussetzungen erfüllt, kann mit 60 jahren ohne abzüge in altersrente gegangen werden. _________________ TG
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