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Hallo,
Jemand hatte einen Wildunfall. Die Reparaturkosten betragen mit MWST 5880 € (ohne MWST 4940 €). Der Gutachter der Versicherung gibt den Wiederbeschaffungswert des Autos mit 4600 € ohne MWST an, da solche Autos nach seinen Angaben hauptsächlich von Privat verkauft werden. Den Restwert des Autos beziffert er mit 2850 €.
Somit nach Angaben der Versicherung: Totalschaden.
Nun die Frage. Ist dies korrekt?
Da normalerweise ja die Reparatur 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen darf ist es hier entscheidend, dass für die Reparatur mit MWST und für die Wiederbeschaffung ohne MWST gerechnet wird. ( Nach meiner Rechnung dürfte die Reparatur also höchstens 5980 € betragen, hier eben wieder die Frage mit oder ohne MWST).
Darf die Versicherung hier zweierlei Mass anwenden oder kann derjenige auf einer Reparatur bestehen?
Wie sieht es eigentlich mit Nutzungsausfall aus, ist die Versicherung verpflichtet diesen zu bezahlen?
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