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souii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 168
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Verfasst am: 17.02.07, 11:28 Titel: Beschwerde |
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Hallo,
würde gerne wissen, an welcher Stelle sich ein Zeuge über das Vorgehen eines Amtsgerichtes beschweren kann. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 17.02.07, 13:33 Titel: |
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...z.B. beim Amtsgericht bzw. dessen Direktor!? Was hat das Gericht denn ausgefressen? |
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FABKN Gast
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Verfasst am: 17.02.07, 16:11 Titel: |
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Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | Was hat das Gericht denn ausgefressen? |
Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt.  |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 17.02.07, 16:30 Titel: |
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Die Frage ist zu ungenau.
Geht es um eine rechtliche oder eine dienstliche Beschwerde? Das eine könnte z. B. unhöfliches Verhalten betreffen, das andere eine Rechtsfrage.h _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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souii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 168
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Verfasst am: 17.02.07, 19:56 Titel: |
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FABKN hat folgendes geschrieben:: | Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | Was hat das Gericht denn ausgefressen? |
Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt.  |
.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen... |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 17.02.07, 20:00 Titel: |
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souii hat folgendes geschrieben:: | FABKN hat folgendes geschrieben:: | Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | Was hat das Gericht denn ausgefressen? |
Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt.  |
.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen... | ... hoffentlich hat der Zeuge einen Zeugen dafür...?!  |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 17.02.07, 20:00 Titel: |
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souii hat folgendes geschrieben:: | FABKN hat folgendes geschrieben:: | Holzschuher hat folgendes geschrieben:: | Was hat das Gericht denn ausgefressen? |
Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt.  |
.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen... |
Hat denn vorher jemand Geld für den Zeugen eingezahlt (=Zeugenvorschuß) oder hat der Zeuge evtl. eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorgelegt? _________________ Karma statt Punkte! |
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souii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 168
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Verfasst am: 17.02.07, 20:52 Titel: |
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Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: |
Hat denn vorher jemand Geld für den Zeugen eingezahlt (=Zeugenvorschuß) |
Ja, für den Zeugen wurden vom Kläger 150€ an das Gericht gezahlt
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | oder hat der Zeuge evtl. eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorgelegt?
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Nein!
Das Gericht hat dem Zeugen heute folgendes geschrieben:
Zitat: | Sehr geehrter Herr ....,
im Rechtsstreit ... teile ich Ihnen mit, dass Sie in dem Verfahren nicht als Zeuge geladen waren. Somit kommt eine Entschädigung aus der Staatskasse bedauerlicherweise nicht in Betracht.
MfG
Richterin
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Ja, es ist richtig, dass das Gericht den Zeugen nicht geladen hat, aber dies war der Fehler des Gerichtes. Es hat einfach vergessen die Zeugen zu laden. Der Zeuge wurde deshalb als präsenter Zeuge herangezogen. Um diese Antwort zu schreiben, hat das Gericht fast 4 Monage gebraucht. 3 Mal hat der Zeuge das Gericht aufgefordert, die Zeugengebühren zu zahlen. Dann kam dieses Schreiben. Wieso der Zeuge aus der Staatskasse entschädigt werden soll, kann ich auch nicht verstehen. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 17.02.07, 22:50 Titel: |
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Hat der Zeuge denn überhaupt gezeugt? Wurde er also angehört?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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souii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 168
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Verfasst am: 17.02.07, 23:20 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Hat der Zeuge denn überhaupt gezeugt? |
Jepp, sogar so richtig mit Mann / Frau und Bett
Metzing hat folgendes geschrieben:: | Wurde er also angehört?
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Ja wurde er... an diesem Tag war er der einzige Zeuge, der befragt wurde. Von der Rechtlichen Seite ist alles OK. Nur das Gericht scheint irgendwie vergessen zu haben, dass der Zeuge ausgesagt hat. Oder irgendwie ein Schreibfehler im Namen o.ä.
Deshalb die Frage, an welche Stelle des Amtsgerichts die Beschwerde gehen soll, damit die auch an der richtigen Stelle landet.
EDIT:
Hab vergessen zu schreiben, dass der Richter, der das Zeugs unterschrieben hat, der Direktor des Amtsgerichts ist. Welche Stelle ist denn höher, als der Direktor des Amtsgerichts? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 17.02.07, 23:52 Titel: |
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Na, das Problem des richtigen Adressaten ist doch lösbar - wir hatten die Diskussion vor nicht allzu langer Zeit hier. Wenn das Amtsgericht von einem Direktor geleitet wird, ist es der Präsident des zuständigen Landgerichts.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 18.02.07, 08:58 Titel: |
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Das setzt aber voraus, dass es sich überhaupt um eine Rüge handelt, die in die dienstlichen Bereich fällt. Mir scheint es hier jedoch eher um eine Rechtsfrage zu gehen, z. B. im Hinblick auf eine Berichtigung des Sitzungsprotokolls. Die Ablehnung der Berichtigung müßte m. E. mit der Beschwerde beim Landgericht anfechtbar sein. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.02.07, 12:24 Titel: |
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SAC hat folgendes geschrieben:: | Mir scheint es hier jedoch eher um eine Rechtsfrage zu gehen, z. B. im Hinblick auf eine Berichtigung des Sitzungsprotokolls. Die Ablehnung der Berichtigung müßte m. E. mit der Beschwerde beim Landgericht anfechtbar sein. |
Nee, das scheint mir weniger das Problem zu sein. Der Fall noch einmal zusammengefaßt:
B benennt den Zeugen A, den das Gericht (aus welchen Gründen auch immer) nicht lädt. A erscheint als gestellter Zeuge und wird angehört. Die Zeugenvernehmung dürfte auch Bestandteil des Verhandlungsprotokolls geworden sein. Die zuständige Richterin am AG ist jedoch der Auffassung, daß ein gestellter Zeuge nicht zu entschädigen ist und schreibt auf den Antrag, den Zeugen zu entschädigen:
Zitat: | Sehr geehrter Herr ....,
im Rechtsstreit ... teile ich Ihnen mit, dass Sie in dem Verfahren nicht als Zeuge geladen waren. Somit kommt eine Entschädigung aus der Staatskasse bedauerlicherweise nicht in Betracht.
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In meinen Augen ist das noch keine Ablehnung im engeren Sinne - diese müßte m. E. im Beschlusswege ergehen. Ich würde also die Richterin auffordern, eine beschwerdefähige Entscheidung (Beschluss) zu erlassen. Gegen diesen könnte dann ggf. Beschwerde, jedenfalls aber eine Gegenvorstellung zum LG möglich sein.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 18.02.07, 13:17 Titel: |
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Das rechtliche Vorgehen ergibt sich im Wesentlichen aus § 2 und § 4 JVEG:
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html
Aber kann es evtl. sein, dass das Gericht den Zeugen einfach nicht für erforderlich hielt und dieser aber nunmal unbedingt etwas zum Thema sagen wollte und daher gezeugt hat?
Andere Frage: Lief die Klage evtl. auf PKH-Basis und hat der Kläger mit Pauken und Trompeten verloren? Alles ein wenig merkwürdig jedenfalls.
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souii FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 168
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Verfasst am: 18.02.07, 14:53 Titel: |
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Injuve hat folgendes geschrieben:: |
Andere Frage: Lief die Klage evtl. auf PKH-Basis und hat der Kläger mit Pauken und Trompeten verloren? Alles ein wenig merkwürdig jedenfalls.
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Nein! Die Klage selbst lief nicht auf PKH-Basis, die Verteidigung schon. Der Kläger hat sogar den Kostenvorschuss für den Zeugen an das Gericht gezahlt. Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen, wieso in dem Schreiben der Richterin etwas von Staatskasse steht.
Ich habe grade mit dem Kläger gesprochen, er meinte auch, dass sich das Gericht in diesem Fall ganz komisch benimmt. Genauso wie die Verteidigung. Zwei Tage nach dem zweiten Termin, bei dem die Zeugen, die beim ersten mal einfach vergessen wurden zu laden, ausgesagt haben, hat der Beklagte der Klage nachgegeben.
Wenn ich den Kläger richtig verstanden habe, wird es kein Urteil mehr geben. Es sind nun bereits 2,5 Monate her, nachdem das Gericht nichts mehr hat von sich hören lassen. Keine Kostenfestsetzung o.ä. |
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