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Unterlassungsaufforderung ?

 
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peterpatong
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 04:45    Titel: Unterlassungsaufforderung ? Antworten mit Zitat

Welche Maßnahme wäre in folgendem angenommenem Fall angemessen?

Frau X (ausländische Staatsbürgerin) kommt vor ca. einem Jahr aus dem Ausland zu Besuch zu Frau Y, welche zu diesem Zwecke bei den deutschen Behörden die nötigen Dokumente (Einladung, Verpflichtungserklärung, Versicherung, etc.) beantragt und erhalten hat.
Während des Besuchs lernt Frau X Herrn A kennen. Die beiden heiraten. Soweit alles klar.
Dann jedoch stirbt Herr A und Frau X erbt.
Frau X ist sehr schüchtern, zurückhaltend, kaum durchsetzungsfähig und spricht außerdem wenig deutsch.

Nun riecht Frau Y GELD...
Frau Y bedrängt (mehrmals) massiv Frau X, ihr Geld (4000 Euro) für die damalige Einladung zu geben da sie (Frau Y) ja schließlich Frau X nach Deutschland geholt hat und somit ihrer Ansicht nach Recht auf " ihren" Anteil hat.

Frau X traut sich nun kaum noch auf die Straße sowie an`s Telefon aus Angst davor weiterhin unter Druck gesetzt zu werden.

Was sollte Frau X tun?
Zur Polizei gehen?
Rechtsanwalt einschalten?
Selbst (mit Hilfe) einen Brief verfassen?

MFG

pp
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peterpatong
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn niemand `nen Tipp?

pp
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wäre vermutlich besser im Forum für Strafrecht aufgehoben.
Das Ausländerrecht ist hiervon jedenfalls nicht betroffen.

Einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen wäre ein durchaus richtiger Schritt. Inwieweit hier bereits Straftatbestände vorliegen, die letztlich auch zu beweisen wären, könnte gleichfalls ein Rechtsanwalt beurteilen.

MfG
zW
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