Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.02.07, 10:36 Titel: Zahlung nach anhängigem Mahnverfahren und Widerspruch
Außergerichtlich wird B von K aufgefordert bis zum 1.2. wegen rückständiger Miete 500 € zu zahlen. B zahlt nicht.
K beantragt gegen B einen Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird am 5.2. B zugestellt.
Am 10.2. bezahlt B die 500 € und legt Widerspruch ein.
Damit wird das Mahnverfahren ja ins normale gerichtliche Verfahren übergeleitet, wenn dies vorab beantragt wurde.
Wie lautet denn im gerichtlichen Verfahren der richtige Antrag:
festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (wegen der Zahlung nach Rechtshängigkeit)
oder zuerst die außergerichtlichen Verzugskosten (z.b. Zinsen) von den gezahlten 500 € abziehen, und Verurteilung wegen des Restbetrages beantragen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.