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Verfasst am: 18.02.07, 15:02 Titel: Leitungswasser- innerhalb der verbundenen Wohngebäudeversich
Hallo,
in meiner seit den 70gern bestehenden verbundenen Wohngebäudeversicherung
ist auch Leitungswasser (neben Feuer, Sturm und Hagel) aufgeführt.
Gleitende Neuwertversicherung (Fassung von 1986).
Was ich unbedingt wissen muss ist, ob zu so einer ganz normalen Leitungswasser-
versicherung (ohne Besonderheiten) auch alle Zu- und Ableitungen zählen?
Also auch solche Ableitungen,die aus dem Haus hinaus ins Unterirdische führen,
aber noch auf dem eigenen Grundstück liegen.
Freundliche Grüße
Maike
P.S. Bitte sagen Sie mir nicht, ich möge doch diese ganzen Versicherungsbedingungen
durchlesen. Da steht auch vieles drin, das evtl. gar nicht für meinen Vertrag zutrifft,
nur ist das in den AVBs, die ich habe, nicht gesagt, was trifft für mich zu und was nicht.
Das Beste ist, Sie gehen für Ihre Antwort von der durchschnittlichen einfachen Leitungs-
wasserversicherung aus, wie sie in einer verbundenen Wohngebäudeversicherung
enthalten ist.
In der normalen, durchschnittlichen Leitungswasserversicherung für Wohngebäude sind nur Bruchschäden an Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes mitversichert.
Ein Ableitungsrohr, das unterhalb des Kellerbodens verläuft, befindet sich schon nicht mehr innerhalb des Gebäudes und ist somit schon nicht mehr mitversichert. Und die Rohre, die im Garten oder der Einfahrt vergraben sind, natürlich auch nicht.
Dies gilt ausdrücklich nur für Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes. Zuleitungsrohre auf dem eigenen Grundstück, die der Versorgung von versicheren Gebäuden dienen, sind mitversichert. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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