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eigentlich weiß ich gar nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin.
Ich versuche die Sachlage in Kurzfassung darzustellen:
mein 30jähriger Bruder hat eine geistige Beeinträchtigung, d.h. er hat Förderschulen besucht und ist eigentlich durch eine verlangsamte Auffassungsgabe, Sprachstörungen und Verhaltensauffälligkeiten etc. und ist somit für jeden als "behindert" zu erkennen.
Er hat aber keinen Behindertenausweis, da ihn ein amtlicher Bescheid über seine Unfähigkeiten tief treffen und ihn zusätzlich belasten würde. Da er bislang relativ gut mit seinem Leben zurechtgekommen ist (wohnt bei den Eltern), hat er auch keinen Betreuer.
Nun hat er uns gebeichtet, dass er einen Kredit abgeschlossen hat, bei dem er 10000 bar ausgezahlt bekommen hat, allerdings muss er insgesamt rund 23000 Euro (inklusive Zinsen und Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr) zurückzahlen
Gleichzeitig hat der nette Bankangestellte ihm eine Privatrentenversicherung angedreht, die über 45 Jahre geht und monatlich nochmal 100 Euro kostet.
Ich muss dazu sagen, das mein Bruder kognitiv nicht in der Lage ist diese Verträge zu verstehen und er eigentlich alles unterschreiben würde, was ein netter Mensch im vorhalten würde.
Bislang war eine Betreuung nicht nötig, da er wie schon erwähnt solche Klöpse nicht gebracht hat.
Die 10000 Euro hat er gutgläubig einer Freundin geliehen, die auf nimmerwiedersehen das Land verlassen hat.
Er arbeitet als Lagerarbeiter und verdient um die 1000 Euro monatlich d.h. er wird über 8 Jahre monatlich 250 Euro den Kredit abbezahlen dürfen und ein Jahr lang 100 Euro monatlich für die Privatrentenversicherung (kann erst nach einem Jahr gekündigt werden). Alles in allem hat er also fast 25000 aus dem Fenster geworfen.
Meine Bruder war grade soweit sich eine eigene Wohnung zu nehmen und (mit etwas Unterstützung) alleine zu wohnen - das ist in Anbetracht der Kreditkosten, die er monatlich abstottern darf, absolut undenkbar. Wenn der Kredit in 8 Jahren abbezahlt ist, wird er wahrscheinlich zu alt sein, um noch alleine ein Leben führen zu können. Somit hat das auch enorme Auswirkungen auf meine Eltern, die sich auf ein Leben zu Dritt einstellen dürfen.
Nun wäre ich für eine Einschätzung eurerseits sehr dankbar! Der Anwalt mit dem ich gesprochen habe, meinte der Vertrag könnte eventuell rückgängig gemacht werden. Er meinte, wir bräuchten nur eine Bescheinigung des Hausarztes über eine vorliegende Geschäftsunfähigkeit.
Ich habe aber Angst, dass dadurch enorme Anwaltkosten auf mich zukommen, der Anwalt aber nichts bringt. Zumal ich als Studentin einen Kredit aufnehmen müsste, um einen Anwalt überhaupt bezahlen zu können.
trotz der Problematik, bitte versuchen Sie Ihren Beitrag
den Forenregeln http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619
entsprechend anzupassen.
Vermeiden Sie vor allem die Ich Form .
Dann wird man Ihnen auch antworten können.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Mal unabhängig davon, das mit dem Eingangspost nicht gearbeitet werden darf, würde mich der Anteil der Bearbeitungskosten, die Kosten für die Restschuldversicherung und der Zinssatz interessieren. Bei einer Überarbeitung des Posts evtl. mit angeben. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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