Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frist bis zur Klageeinreichung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frist bis zur Klageeinreichung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 11:39    Titel: Frist bis zur Klageeinreichung Antworten mit Zitat

Hallo,


Dem Kunden „ Armer Schlucker“ wird von der Raffzahnbank
Konto und Kredit gekündigt.
20.Oktober 2002.
12.Februar 2003 ergeht von der Raffzahnbank ein Mahnbescheid über
noch restlichen Darlehensbetrag.
Diesem wird widersprochen.
Es vergehen eindreiviertel Jahre fruchtloser außergerichtlicher Schriftverkehr.
Die Rechtmäßigkeit der Kündigung wird bestritten.

Bis wann spätestens muss Kunde „ Armer Schlucker“ gegen
Raffzahn Klage auf Schadensersatz einrechen?

Bis wann hätte Raffzahn Zeit?

Wenn „ Armer Schlucker“ Raffzahn ebenfalls einen Mahnbescheid
geschickt hätte, über entstandenen Schaden aus rechtswidriger Kündigung,
angenommen am 10.März 2004 , wer hätte zuerst klagen müssen?

Vielen Dank

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 12:51    Titel: Re: Frist bis zur Klageeinreichung Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Konto und Kredit gekündigt.
20.Oktober 2002.


Dann dürften Ansprüche gegen die Kündigung am 31.12.2005 verjährt sein.

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Wenn „ Armer Schlucker“ Raffzahn ebenfalls einen Mahnbescheid
geschickt hätte, über entstandenen Schaden aus rechtswidriger Kündigung,
angenommen am 10.März 2004 , wer hätte zuerst klagen müssen?


Seit wann ist es bei Klagen notwendig, eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten? Im übrigen "muß" niemand klagen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, Raffzahn müsste ja wohl auch klagen um seinen Anspruch durchzusetzen.
Es könnte ja sein, dass es manchmal besser ist sich verklagen zu lassen,
z.B. weil Raffzahn evtl. beweispflichtig wäre, aber erhebliche Schwierigkeiten
hätte den Beweisantritt auch zu erbringen. Aber das müsste man jetzt zu sehr
theoretisieren.
Generell war ja nur die Frage bis wann müsste Raffzahn klagen und hätte ein
Mahnbescheid von „ Armer Schlucker“ an „Raffzahn“ die Verjährung
seiner eigenen Schadensersatzforderung am 31.12.2005 verhindern können?

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Es könnte ja sein, dass es manchmal besser ist sich verklagen zu lassen,


Klar, aber man kann eben niemanden zwingen, einen zu verklagen. Beweislastumkehr wird man durch Prozeßtricks kaum erreichen. Einziges Mittel wäre eine (negative) Feststellungsklage, mit der man die Gegenseite zwingen kann, die Karten auf den Tisch zu legen - put up or shut up.

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
hätte ein
Mahnbescheid von „ Armer Schlucker“ an „Raffzahn“ die Verjährung
seiner eigenen Schadensersatzforderung am 31.12.2005 verhindern können?


Es hätte die Verjährung gehemmt, aber halt auch nicht unbegrenzt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.