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also letztens ist mir jemand in die Seite gefahren. Die Versicherung übernimmt den Schaden auch. Der Gutachter hat mein Auto jedoch als nicht verkehrssicher eingestuft. Habe ich nun anspruch auf einen von der Versicherung bezahlten Mietwagen für die gesamte Zeit bis nach der Reparatur oder nur für die Zeit während mein Wagen repariert wird oder gar keinen. Und kann ich das Geld auch einstreichen ohne einen Mietwagen zu nehmen?
Erstens: bitte künftig die Forenregeln beachten. Nicht in der "ich"-Form schreiben, sondern fiktive Fälle schildern.
Anspruch auf Mietwagen gibt´s für die erforderliche Reparaturdauer. Alternativ dazu kann man auf den Mietwagen verzichten und sich statt dessen eine "Nutzungsausfallentschädigung" cash auszahlen lassen.
Wer einen Mietwagen in Anspruch nimmt, sollte beachten, dass er nicht den (oft überteuerten) "Unfallersatzwagentarif" wählt, sondern er muss Preise vergleichen und darf nicht das erstbeste teure Angebot nehmen. Sonst kann es sein, dass er nur einen Teil deser Kosten ersetzt erhält. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ich gehe einmal davon aus, dass es sich um einen fiktiven schadenfall handelt: interessant wäre, ob nur der gutachter des versicherers den wagen als verkehrsunsicher eingestuft hat oder auch die den unfall aufnehmenden polizeibeamten. _________________ MfG,
Duisburger
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