Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
Es gibt viele Versicherungen wie z.B. diese:
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung,
gleitende Neuwertversicherung, Versicherungssumme 1914,
(Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)
Keine weiteren Zusatzklauseln.
Allgemeine Frage zu so einer Versicherung::
Wären bei einem Leitungswasserschaden
a) lediglich die leitungswasserführenden Rohre innerhalb des Gebäudes oder auch
b) die leitungswasserabführenden Rohre, die im Garten bzw. unter der Einfahrt
vergraben sind
mit versichert?
beispielsweise ist in den VGB 88 folgendes zu lesen:
Kurzform
a) innerhalb des Gebäudes sind alle Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung gegen Bruchschäden versichert
b) außerhalb des Gebäudes sind alle Zuleitungen der Wasserversorgung, soweit sie der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden gegen Bruchschäden versichert
Um genaueres zu erfahren müßte ein Versicherungsnehmer doch seinen eigenen Vertrag befragen. Es könnte Unterschiede geben. Siehe hierzu VGB2000.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.