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habe ich gelesen, das die Bemessungsgrundlage zur PKV ab 01.01.2005 bei Jährlich 42.300,00 EUR liegt.
Nun würde es mich interessieren, ob für diesen Wert nur das Grundgehalt (incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) oder auch das Gehalt aus Umsatzprovisionen (welches natürlich immer unterschiedlich ausfällt) herangezogen wird.
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