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Klage eines Deutschen gegen deutschen Arbeitgeber in USA ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 18:46    Titel: Klage eines Deutschen gegen deutschen Arbeitgeber in USA ? Antworten mit Zitat

Kann ein deutscher Beamter gegen eine deutsche Firma, die kraft Gesetz Dienstherrenbefugnisse ihm gegenüber ausübt und in den USA Tochterfirmen hat, eine Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld in den USA anstrengen ?

Falls das möglich sein sollte, läßt sich im Erfolgsfall auch vollstrecken ?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts Beamte in deutschen Firmen, ich dachte das sind Diener des Staats.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Nachfolgeunternehmen einiger ehemaliger großer deutscher Saatsbetriebe.
Das Personal der ehemaligen Deutsche Bundespost z.B. wurde mit dem Überleitungsgesetz vor gut 10 Jahren in die bekannten AGs übergeleitet. Damit wurde den privaten AGs (z.B. dem erfolglosen Magenta-Riesen) Dienstherrenbefugnisse zugesprochen, die sie aber leider genauso missbräuchlich wie erfolglos anwenden.

Ist schon enorm, wie althergebrachtes grundlegendes Beamtentum (Beamte dienen dem Staat) durch ein simples Gesetz einfach ausgeschaltet wird und Beamte von heute auf morgen ausschließlich einem einzelnen rein gewinnorientierten Privatunternehmen dienen.
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hab gerade mal wieder selbst gestöbert, da wohl niemand eine Antwort weiss Weinen

aus Wikipedia:
Zudem sind Schmerzensgeldbeträge in Deutschland nicht sonderlich hoch. Deswegen wird von Deutschland aus zunehmend versucht, in den USA zu klagen, wenn es dorthin irgendeinen Bezug geben kann, wenn etwa die Versicherung des Schädigers auch einen Sitz in den USA hat.

Meine beiden Fragen lassen sich damit aber immer noch nicht beantworten.
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