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Person A hat in der 10. SSW Schwangeren Mehrbedarf und Schwangerschaftsbekleidung beantragt.
Ein positiver Bescheid erreichte Person A eine Woche später.
Ab der 12. SSw wurden der Schwangeren Mehrbedarf gewährt und es wurden 148 € für Schwangerschaftsbekleidung gewährt.
In der 16. SSW hat Person A erfahren das ihr Sohn nicht lebensfähig (Anenzephalie) ist und ein Spätabbruch gemacht werden muss.
Müssen nun die Gelder für den Mehrbedarf und die Bekleidung zurück gezahlt werden?
Zumal beides schon für Arztkosten und Bekleidung ausgegeben worden ist.
Der Bescheid war zum Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig. Ein Widerruf müsste also nach § 47 SGB X erfolgen. Da die gewährte Leistung bereits verbraucht wurde, kann in einem solchen Fall nichts zurückgefordert werden.
*persönlicheMeinung on*
Wer als Behördenmensch bei einer solchen Situation über eine Rückforderung auch nur nachdenkt oder gar tatsächlich durchzieht, gehört standrechtlich erscho....
*persönlicheMeinung off* _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.02.07, 21:49 Titel:
"(2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__21.html
Verfürht wurde der Mehrbedarf nicht ausgezahlt, Person A hat einen Positiven bescheid bekommen und die 1. Auszahlung fand in der 13. SSW Anfang Februar statt.
Also braucht sich da Perosn A keine Sorgen zu machen !?!
Quittungen hat Person A leider nicht mehr
Typisch Frau halt gekauft, zu Hause anprobiert, passt alles, sieht gut aus, "Verpackungsmaterial in den Müll".
Würde es da reichen die neuwertige Kleidung vorzulegen?
Babyerstaustattung wurde noch nicht bezahlt. Traurigerweise kam heute ein wirklich sehr netter Aussendienstler vorbei, der sich die Wohnung anschauen wollte. Person A hat diesem dann auch mündlich schonmal mitgeteilt, das kein Mehrbedarf mehr benötigt wird. Und das Atteste (sofern gewünscht) vom Arzt/Krankenhaus nachgereicht werden, wenn der Spätabbruch getätigt wurde.
@ Kirchturm
Ähnluich habe ich bisher auch immer gedacht, aber man hört ja immer wieder von Rückforderungen auch von der Familienkasse z.B. . Und um im Moment nicht einfach völlig durchzudrehen versuche ich mich jetzt einfach mit sowas abzulenken, und um einfach darauf vorbereitet zu sein falls da doch was kommt. Meist vergisst man solche "Nebensächlichkeiten" in solch einer Situation und die Treffen einen dann noch härter.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.02.07, 01:16 Titel:
Ablenken und Sorgen sind völlig unnötig. Abwarten und Tee trinken wäre angesagt.
Die Chancen sind groß, dass Alles auf sich beruhen gelassen wird. Nur die Umstandsmode sollte man nicht wegschmeißen und binnen 2 Jahren wieder welche beantragen:-).
Das Amt kann sich denken, dass das Geld schon ausgegeben worden ist. Auf Nachfrage bestätigt man das halt und zeigt notfalls die Klamotten vor.
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