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Wildunfall - Auto Totalschaden ... dringend Hilfe gesucht!

 
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Blackbird25
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Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 22:10    Titel: Wildunfall - Auto Totalschaden ... dringend Hilfe gesucht! Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

eine Person hatte einen Wildunfall. Auto und Reh Totalschaden!

Das Auto ist gerade 3 Jahre alt, 30.000 km gelaufen!

Nun ist ein Gutachten erstellt worden, wo die Reparaturkosten auf 7100,- Euro beziffert werden!
Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter 7950,- Euro.

Die Versicherung will nur läppische 2765,- Euro zahlen.
Man hat einen Aufkäufer für den Schrott, welcher 3585,- Euro bieten würde.

Nun meine Frage, muss die Versicherung wirklich nur so wenig zahlen? Müsste sie nicht die 7100,- Euro zahlen
und den Schrott dürfte man noch selbstständig verkaufen. Es ist doch immer noch Eigentum von einem selbst und nicht von der Versicherung!

Es kann doch nicht sein, dass man für ein so junges Auto nur 2765 kriegt?

Klärt mich mal?

Danke im vorraus...

der schwarze Vogel

Ps. Vergessen, die 300 euro selbstbeteiligung werden von den 2765,- Euro auch noch abgezogen, macht 2465,- Euro!




Ist die korrigierte Version jetzt besser?


Zuletzt bearbeitet von Blackbird25 am 16.02.07, 23:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

klick mal in meine signatur.....
_________________
MfG,
Duisburger

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Blackbird25
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Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

also heißt dass ich kriege hier keine Hilfe, die mein Wissen aufbessert?
Schade.

*enttäuscht bin*

dann werde ich wohl das forum wieder verlassen müssen. Hatte ich gedacht hier könnte mir einer in der auswegslosen situation helfen!

trotzdem Grüße ...

der entäuschte schwarze Vogel

Ps. Wie soll ich denn aus dem Vorfall eine A und B geschichte machen, wie in der signatur gewünscht? wenn jemand ne idee hat, bitte anmailen!
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Blackbird25
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Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

beitrag verbessert !!!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso denn eigentlich Schrott? Die Versicherung müsste doch die vollen Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung begleichen (lt. Gutachten voraussichtlich 7.100,- €), da die Reparaturkosten ja wohl immer noch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegen?
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Blackbird25
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Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

was sagen die anderen?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschädigte würde in dem geschilderten Fall doch 2.765 EUR von der Versicherung plus 3.585 EUR vom Restwertankäufer erhalten, insgesamt also 6.350 EUR.
Aber darauf muss er sich nicht einlassen.

Wenn der Wagen einen Wert von 7.950 EUR vor dem Unfall hatte und die Reparaturkosten nun 7.100 EUR betragen kann er den Wagen reparieren lassen. Zzgl. Nutzungsausfall für die Reparaturdauer und Kostenpauschale.
_________________
MfG,
Duisburger

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gargamel111
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung hat die Versicherung den niedrigen Betrag angeboten? Scheint unlogisch - oder ein Versuch, die Kosten zu drücken. Wie oben schon gesagt: VN muss das nicht hinnehmen. Er kann sein Fahrzeug reparieren lassen.
Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird und der Restwert ausbezahlt, dann gehört der Schrott natürlich der Versicherung.
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 19.02.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. hat der Versicherungsbearbeiter hier so gerechnet (ich runde):
7.950,- Euro abzgl. 19% Mwst. = 6.680,- Euro abzgl. 300,- Euro SB = 6.350,- Euro, abzgl. 3.585,- Euro = 2.765,- Euro.

Weiß jemand, ob der Versicherungsbearbeiter hier richtig gerechnet hat (bezogen auf die Mwst.)?

Ich unterstelle dabei, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die MwSt. ist doch damals beim Kauf angefallen... der Schaden (damals gezahlte MwSt.) ist also entstanden und diese wurde ja nachweislich gezahlt.

Es ist hier ja ein Totalschaden der nicht repariert wird...


Das hat also nichts mit der Abwicklung eines kleinen Blechschadens gemeinsam, der nach KV abgerechnet wird,
denn da würde ja nochmal zusätzlich MwSt. anfallen.
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Genau @Dookie. Dabei ist in der Rechnung m.E. noch ein weiterer Fehler, nämlich die 300,- Euro erst nach Abzug der Mwst. also vom Nettobetrag abzuziehen. Das dürfte m.E. bestenfalls (wenn überhaupt) bei einem Kunden passieren, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Aber mit der Rechnung hätte ich halt genau den Betrag, der im Thread am Anfang auch noch angegeben ist. Daher gehe ich davon aus, dass meine Rechnung richtig (damit natürlich falsch) ist. Außerdem wäre der Totalschaden für die Versicherung damit billiger als die Reparatur abzgl. Mwst. auf Basis KV abzurechnen. Was natürlich nicht heißt, das es richtig ist und der Vermutung von Gargamel nahekommt.

Womit wir wieder bei den Meinungen meiner Vorredner sind.
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