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Frage zum BAT

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:43    Titel: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Da es diese Stelle bisher noch nicht gab, habe ich bisher auch noch keine Stellenbeschreibung und kenne dahe rauch die Fallgruppe nicht...

kann sich der Arbeitgeber die Beschreibung so stricken wie er will oder gibt es irgenwelche Anhaltspunkte anhand derer man prüfen kann, ob die Einordnung in die Fallgruppe stimmt

Und gibt es tatsächlich eine Betaon IVb???
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:45    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Sorry ich wolte eigentlich zu meinem ursprünglichen thread BAT schreiben...

PS: excuse moi wegen der Schreibfehler
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 22:14    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

kann sich der Arbeitgeber die Beschreibung so stricken wie er will
--in gewissem Grade sicherlich. Was ist es denn überhaupt für ein Art von Täigkeit?

oder gibt es irgenwelche Anhaltspunkte anhand derer man prüfen kann, ob die Einordnung in die Fallgruppe stimmt
--Sicher gibt es die aber Eingruppierung ist ne verdammt komplizierte Geschichte. Ob deine Eingruppierung stimmt werd ich dier von hier auch nicht sagen können.


Und gibt es tatsächlich eine Betaon IVb

--Was ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:01    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Wegen der Eingruppierung werde ich wohl mal mit meiner Gwerkschaft sprechen müssen... notfalls müssen wir das ganze wohl vor dem Arbeitsgericht klären,

Die zweite Frage sollte eigentlich Beton IVb heißen, weil mir gesagt wurde dass von dieser Stelle keinerlei Aufstieg möglich sei..

Aber es muß doch auch im BAT Regelungen geben unter welchen Voraussetzungen ein Bewährungsaufstieg, bzw. Zeitaufstieg möglcih ist

PS: Danke für die bisherige Antwort
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 19:29    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Schau mal hier (ab §22): http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/BAT-Uebersicht.htm

Hier nur eine allgemeine Vergütungsordnung, aber vielleicht findest du ja dort was, was dir nützt: http://www.dbsh.de/Verg_tungsordnung_zum_BAT.pdf und http://www.dbsh.de/Verg_tungsordnung_zum_BAT_Sozial.pdf

Ansonsten tatsächlich besser die Gewerkschaft konsultieren, wenn du Mitglied bist.

MfG miau
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