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Von der PKV zur GKV

 
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JonasSt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 18:51    Titel: Von der PKV zur GKV Antworten mit Zitat

Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf, sprich: Sie verlieren den Beamtenstatus automatisch nach 2 Jahren. Während dieser 2 Jahre gibt es Beihilfe und somit die Möglichkeit sich äußerst kostengünstig privat zu versichern. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird die PKV nun ziemlich teuer - die Beihilfe fällt ja weg - und so will ein durchschnittlicher Lehramtsreferendar wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Hartz IV ist kein Thema, also muss ein Angestelltenverhältnis her. Nur wie lange muss dieses Angestelltenverhältnis andauern? Stellt sich der nun frisch gebackene Lehrer bei seiner Tätigkeit als Schreibtischtippser (800,-€ Lohn im ersten Monat) etwas ungeschickt an und bekommt nach nur 4 Wochen eine fristlose Kündigung, verbleibt er dann auch nach der Kündigung in der GKV? Ist es absehbar, daß im Zuge der Gesundheitsreform hier gegen gesteuert wird?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sobald eine Pflichtversicherung erlischt (z.B. durch eine Kündigung und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld), kann eine frw. Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden.
Für die frw. Mitgliedschaft muss eine Vorversicherungszeit erfüllt sein. Hier gibt es entweder die Möglichkeit, dass man in den letzten 12 Monaten durchgängig in der GKV versichert war oder das man in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war.

Unter Umständen kann es auch die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung geben, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist oder man noch keine 25 Jahre alt ist die Eltern.
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JonasSt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Für die frw. Mitgliedschaft muss eine Vorversicherungszeit erfüllt sein. Hier gibt es entweder die Möglichkeit, dass man in den letzten 12 Monaten durchgängig in der GKV versichert war oder das man in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war.


Die Frage wäre in diesem Fall nur: Welche Kasse nimmt einen dann? Laut hören - sagen stellen sich die GKVs "bockig" und verwehren einem die Rückkehr.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 04:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Krankenkasse, bei der man Pflichtversichert war muss einen dann in die frw. Versicherung aufnehmen. Die frw. Versicherung ist ja nur im Anschluss an die Pflichtversicherung möglich.

Der Versicherte sollte halt nur nachweisen können, dass er in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich versichert war.
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JonasSt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Die Krankenkasse, bei der man Pflichtversichert war muss einen dann in die frw. Versicherung aufnehmen. Die frw. Versicherung ist ja nur im Anschluss an die Pflichtversicherung möglich.

Der Versicherte sollte halt nur nachweisen können, dass er in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzlich versichert war.


Ich bin mir nicht sicher, ob ich das ganze verstehe.

Beispiel:

6 Jahre Studium und Pflichtversicherung bei einer GKV
2 Jahre Referendariat: Entweder (A) bei der GKV freiwillig verischern oder (B) privat versichern
Im Anschluß an das Referendariat: Sichere Arbeitslosigkeit. Im Fall B bleibt man dann auf seiner PKV (dann um ein vielfaches teurer) sitzen oder muß einen die GKV dann wieder aufnehmen, weil man ja in den letzten 5 Jahren 3 Jahre in der GKV war? Laut Auskunft der GKV muß man mindestens 2 Monate und 1 Tag eine feste Einstellung haben und über 400,-€ verdienen + die besagte Regelung 24 Monate aus 5 Jahren. Wäre dieser "Hikhak" vermeidbar, da einen die GKV sowieso wieder aufnehmen muß? Kann man das im Gesetz irgendwo nachlesen?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so wie Sie es sich vorstellen geht es nicht.

Eine freiwillige Versicherung in der GKV kann nur im direkten Anschluss an eine Pflichtmitgliedschaft oder einer Familienversicherung beantragt werden (Spezialfälle wie erstmalige Beschäftigungsaufnahme, Rückkehr aus dem Ausland, etc. lasse ich mal außen vor).

Der Fall 6 Jahre GKV, dann 2 Jahre PKV, dann freiwillige GKV ist somit nicht möglich. Der Fall 6 Jahren GKV, 2 1/2 Jahre PKV, 2 Wochen GKV Pflichtmitgliedschaft und dann eine freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich, weil man dann in den letzten 5 Jahren nach Ende der Plichtmitgliedschaft mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war.

Nachlesen kann man dies im § 9 SGB V.
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Bäuerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
funktioniert die Rückkehr in die GKV auch bei folgendem Sachverhalt
2 Jahre freiwillig gesetzlich versichert,
danach 2 1/2 Jahre privat,
anschließend Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze, allerdings nur für einen kurzen Zeitraum (deutlich unter 12 Monate, so dass der jährliche Verdienst dann doch wieder über der BBG liegt).
Kann man sofort mit dem erstmaligen Unterschreiten der BBG in die GKV wechseln? Schmeißen die einen wieder raus, wenn man dann doch mehr verdient? Oder müssen die mich behalten?

Danke für die Info.
Herzliche Grüße
Die Bäuerin
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