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Verfasst am: 16.02.07, 13:52 Titel: UBR als Direktversicherung?
Hallöchen,
weis jemand ob man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr als Direktversicherung (Steuer- und Sozialabgabenbegünstigt) abschließen kann.
Bsp. Eine Person will Ihr Weihnachtsgeld in eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zahlen (soll AG vom Brutto überweisen-Gehaltsumwandlung). Ist dies so möglich?
soweit ich weiß, ist eine gehaltsumwandlung nur in verbindung mit (fondsgebundenen) renten-/lebensversicherungen möglich.
ich bin mir da aber nur zu 90% sicher _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.02.07, 15:07 Titel:
Hallo,
sehe das wie talla.
Grund: weil es in erster Linie eine Unfallversicherung ist.
Unter der Annahme daß es möglich wäre, würde ich trotzdem prüfen, ob eine andere Vertragsgestaltung nicht sinnvoller wäre.
Grund: UBR hat oft nur eine mäßige Rendite und eine Direktversicherung hat vornehmlich die Aufgabe Hinterbliebene und/oder Altersarmut abzusichern.
Der Einschluß von Zusatzversicherungen (BUZ) ist dort auch möglich.
Mal gut beraten lassen... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an. Als Direktversicherung sind auch m.E. keine UBR- oder auch UPR-Versicherungen möglich. Man kann zwar in die Lebensversicherung eine Option für den Unfalltod einschließen aber keine Unfallversicherung mit Invaliditätzahlungen usw.
Das besondere Merkmal einer UBR ist die Tatsache, dass sie eine ausgesprochen schlechte Rendite hat und auch eine ausgesprochen teure Unfallversichrung beinhaltet.
Sie wird sogar von einigen Verbraucherschützern als "Trickvertrag" bezeichnet.
Selbsttest:
Wenn man ein Angebot UBR vorliegen hat, vergleicht man die im Angebot enthaltenen Unfallleistungen mit der Prämie einer von einem anderen Unternehmen angebotenen normalen Unfallversicherung mit gleichen Unfallleistungen. Man kann nun feststellen, wie teuer die in der UBR enthaltene Unfallversicherung ist bzw. welche Summe zur Kapitalbildung herangezogen wird.
Man kann sehr schnell erkennen, dass eine Aufteilung in 2 Verträge erhebliche finanzielle und auch laufzeitliche Vorteile hat.
Also, die in eine direktversicherung geht meines wissens:
-Rentenversicherung
-fondsgebundene rentenvers.
-riesterverträge
-einzahlung der VL's als liquiditätsverzicht
usw.
aber UBR's..... haben zwar als normalvertrag wenn se die kriterien erfüllen auch die steuerbegünstigung, aber als direktversicherung..... eher nicht, da eine Unfallvers. keine eigendliche Altervorsorge ist
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