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UBR als Direktversicherung?

 
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Fisch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 13:52    Titel: UBR als Direktversicherung? Antworten mit Zitat

Hallöchen,

weis jemand ob man eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr als Direktversicherung (Steuer- und Sozialabgabenbegünstigt) abschließen kann.

Bsp. Eine Person will Ihr Weihnachtsgeld in eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zahlen (soll AG vom Brutto überweisen-Gehaltsumwandlung). Ist dies so möglich?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiß, ist eine gehaltsumwandlung nur in verbindung mit (fondsgebundenen) renten-/lebensversicherungen möglich.

ich bin mir da aber nur zu 90% sicher Winken
_________________
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sehe das wie talla.
Grund: weil es in erster Linie eine Unfallversicherung ist.

Unter der Annahme daß es möglich wäre, würde ich trotzdem prüfen, ob eine andere Vertragsgestaltung nicht sinnvoller wäre.
Grund: UBR hat oft nur eine mäßige Rendite und eine Direktversicherung hat vornehmlich die Aufgabe Hinterbliebene und/oder Altersarmut abzusichern.
Der Einschluß von Zusatzversicherungen (BUZ) ist dort auch möglich.
Mal gut beraten lassen...
_________________
chatterhand
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an. Als Direktversicherung sind auch m.E. keine UBR- oder auch UPR-Versicherungen möglich. Man kann zwar in die Lebensversicherung eine Option für den Unfalltod einschließen aber keine Unfallversicherung mit Invaliditätzahlungen usw.

Das besondere Merkmal einer UBR ist die Tatsache, dass sie eine ausgesprochen schlechte Rendite hat und auch eine ausgesprochen teure Unfallversichrung beinhaltet.
Sie wird sogar von einigen Verbraucherschützern als "Trickvertrag" bezeichnet.
Selbsttest:
Wenn man ein Angebot UBR vorliegen hat, vergleicht man die im Angebot enthaltenen Unfallleistungen mit der Prämie einer von einem anderen Unternehmen angebotenen normalen Unfallversicherung mit gleichen Unfallleistungen. Man kann nun feststellen, wie teuer die in der UBR enthaltene Unfallversicherung ist bzw. welche Summe zur Kapitalbildung herangezogen wird.
Man kann sehr schnell erkennen, dass eine Aufteilung in 2 Verträge erhebliche finanzielle und auch laufzeitliche Vorteile hat.
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foxy-ffm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die in eine direktversicherung geht meines wissens:

-Rentenversicherung
-fondsgebundene rentenvers.
-riesterverträge
-einzahlung der VL's als liquiditätsverzicht
usw.

aber UBR's..... haben zwar als normalvertrag wenn se die kriterien erfüllen auch die steuerbegünstigung, aber als direktversicherung..... eher nicht, da eine Unfallvers. keine eigendliche Altervorsorge ist
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