Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mir ist kein Gesetz bekannt, das das verbietet. Allerdings wird es wohl kaum einen Gastwirt geben, der solche Vorgehensweisen seiner Gäste duldet. Er kann das aber natürlich verbieten.
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Mir ist kein Gesetz bekannt, das das verbietet. Allerdings wird es wohl kaum einen Gastwirt geben, der solche Vorgehensweisen seiner Gäste duldet. Er kann das aber natürlich verbieten.
Hm. Haben dann die Gäste oder der Gastwirt beide Recht?
Dulden ist ja nicht Gesetz. Verbieten auf Grundlage eines Gesetzes schon, wenn es rechtliche Grundlagen gäbe?
Verfasst am: 21.02.07, 23:47 Titel: Es gibt fast alles
In vielen Gaststätten ist ein stilles Gesetz das man den Wirt entschädigt. Beispielsweise kostet bei dem Wirt die Flasche Wein 20,- Euro, dann kann der Wirt dem Gast den Gewinnausfall in Rechnung stellen. Mir fällt nur das richtige wort dafür nicht ein. Ob es gesätzlich zulässig ist weiß ich nicht, wird aber im Rheinland so praktiziert..
Eine Grundlage für dieses "Korkgeld" gibt es wohl nicht. Der Wirt muss dieses Verhalten aber nicht dulden und kann den Gast/ die Gäste mit Hinweis auf sein Hausrecht der Gaststätte verweisen.
Einen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt in einer Gaststätte gibt es nämlich auch nicht..
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.