Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mal ne schöne Frage, die ich auch im Forum Steuerrecht hätte stellen können
Kann man die Gründung einer GbR zurückdatieren?
zur besseren Erklärung ein fiktives Beispiel :
A meldet Gewerbe zum 01.02.1998 an und bekommt vom FA Steuernummer
B arbeitet in Betrieb A als selbständiger - jedoch ohne Gewerbenachweis.
B meldet sein Gewerbe am 21.09.1999 rückwirkend zum 01.02.1998 an. Er gibt dabei an, seitdem mit A eine GbR zu haben.
A macht am 21.09.1999 eine Gewerbeummeldung, da GbR und bestätigt unter Einwirkung von B, den Sachverhalt zum 01.02.98.
Geht das? mal die Einwirkung von B auf A, zur Grundsatzfrage außen vor gelassen...
Gruß dfren _________________ Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich - leider gibts auch ausnahmen....
„nulla poena sine culpa“ oder "errare humanum est" --> "Quod est demonstrandum"
Sobald A und B Geschäfte zusammen machen sind sie GBR. Ob man das nun anmeldet oder eben nicht. Wäre höchstens eine Ordnunsgwidrigkeit.
Also ist es egal.
In der Steuer müssen A und B das Einkommen angeben.
Zitat:
B arbeitet in Betrieb A als selbständiger - jedoch ohne Gewerbenachweis
Also schwarz ?!?
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sobald A und B Geschäfte zusammen machen sind sie GBR. Ob man das nun anmeldet oder eben nicht. Wäre höchstens eine Ordnunsgwidrigkeit.
Also ist es egal.
Ja eben nicht, denn B wurde von A inkl. MwSt. "entlohnt" und B hätte sein Gewerbe doch wohl zeitlich anmelden müssen...oder etwa nicht??
Zitat:
In der Steuer müssen A und B das Einkommen angeben.
wurde gemacht und später vom FA wieder geändert.
Zitat:
B arbeitet in Betrieb A als selbständiger - jedoch ohne Gewerbenachweis
Also schwarz ?!?
Die Frage ist so gesehen sehr interessant...
Gruß dfren _________________ Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich - leider gibts auch ausnahmen....
„nulla poena sine culpa“ oder "errare humanum est" --> "Quod est demonstrandum"
denn B wurde von A inkl. MwSt. "entlohnt" und B hätte sein Gewerbe
Dann hat A ein Problem. Er sollte man nachlesen wie eine Rechnung aussehen muss um die MWST erstatten zu bekommen. Da muss ne Steuernummer drauf.
Da ist die MWST jetzt futsch
Klaus
A und B sollten mal einige Kurs bei der Volkshochschule besuchen. Buchführung, selbständig machen.... _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.