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Einbruch.. Schadensersatz gegenüber 3.?

 
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max-spatz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: euskirchen

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 23:43    Titel: Einbruch.. Schadensersatz gegenüber 3.? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Frau A hat ein Bistro in dem eingebrochen wurde und alles was nicht Nietnagelfest ist geklaut wurde. Frau A ist falsch versichert und bekommt daher kein Geld von ihrer Versicherung. Unternehmer B hat jedoch in das Schaufenster des Bistros einen Flatscreen Tv mit DVD player zu werbe zwecken aufgestellt für den Frau A auch eine unkostenenschädigung bekommt.
Unternehmer B bekam den TV von seiner Versicherung nicht versichert da es zu risikoreich sei. Jetzt meine Frage ist Frau A verpflichtet dem Unternehmer Schadensersatz zu leisten? Es gibt keine Vetrage oder Schriftliche abkommen.

Vielen Dank für eure hilfe im vorraus
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube sie sind hier bei "Versicherungsrecht" nicht richtig.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das forum versicherungsrecht ist hier nicht das richtige,

aber rein aus dem bauch heraus würde ich aber einen schadenersatzanspruch des B verneinen.

warum auch?

frau A hat den einbruch-diebstahl ja offensichtlich nicht verursacht und das gerät wurde auf wunsch des unternehmes B dort aufgestellt.
inwieweit es sehr gefährlich ist, so ein gerät ins schaufesnter zu stellen, hätte damit auch der unternehmer B sich überlegen müssen, insbesondere, da ihm ja schon von seiten der versicherung mitgeteilt wurde: im falle eines falles, nicht versichert, weil das einfach einbrecher anlockt.
_________________
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nein sie ist nicht verpflichtet...

Sie hat den Flatscreen ja nicht geklaut.

Das Risiko des Diebstahls hat der Eigentümer zu tragen.

Grundlage hierfür ist §823 BGB. Pfeil Die Dame trifft kein Verschulden Pfeil keine Haftung

Er könnte sie nur haftbar machen, wenn sie das Diebstahlrisiko vertraglich übernommen hätte,
also dahingehen eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

EDIT: Mist! Talla war schneller... Winken
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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