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Verfasst am: 21.02.07, 17:21 Titel: GmbH zeitweise ohne Geschäftsführer?
Angenommen die YYYY GmbH hat einen angestellten Geschäftsführer, also er ist kein Gesellschafter.
Der/die Gesellschafter sind auch nicht in der GmbH tätig.
Jetzt kündigt der Geschäftsführer.
Wie funktioniert das wenn nicht sofort ein neuer GF gefunden wird?
Wird dann ein Gesellschafter "interims" Geschäftsführer? _________________ Dieser Beitrag fällt unter freie Meinungsäußerung und wurde ohne jegliche Rechtskunde geäußert!
Sollte sich jemand dadurch eine Meinung BILDen ist das seine Sache!
Die Gesellschaft ist erst mal nicht handlungsfähig.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Die Frage ist allerdings auch, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses (mit Wirkung zu welchem Zeitpunkt?) identisch mit einer Beendigung des Amtes ist.
Auch wenn das mit dem materiellen Recht eher am Rande was zu tun hat: bis zur Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister ist auch noch ein öffentlicher Glaube an die Bestellung zum Geschäftsführer geknüpft. Der nicht mehr im Amt befindliche Gecshäftsführer wäre also noch immer in der Lage, für die Gesellschaft zu handeln. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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