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Verfasst am: 23.02.07, 12:32 Titel: Frage zu §253
Das die Äußerung "Ich hol die Polizei" gegenüber einem Täter kein empfindliches Übel i.S.v. § 240 ist habe ich soweit verstanden.
Wie verhält es sich denn nun mit dem empfindlichen Übel bei §253??
Zur Verdeutlichung des Problems mal ein kleiner Beispielsfall.
A begeht einen Diebstahl. Am Abend erzählt A bei einem Glas Bier dem Z von seiner Tat und dass er nun die Sachen verkaufen werde um ein wenig Geld einzunehmen. Z legt dem A daraufhin nahe, dass es besser sei wenn er (Z) am Umsatz beteiligt werde, da es sonst sein könne das ein Zettel bei der Polizei auftaucht.
Ist dies als eine Erpressung im Sinne des § 253 StGB anzusehen? Ist das oben im Fall geschriebene eine Drohung mit einem empfindlichen Übel??
Verfasst am: 23.02.07, 17:19 Titel: Re: Frage zu §253
SteGra hat folgendes geschrieben::
A begeht einen Diebstahl. Am Abend erzählt A bei einem Glas Bier dem Z von seiner Tat und dass er nun die Sachen verkaufen werde um ein wenig Geld einzunehmen. Z legt dem A daraufhin nahe, dass es besser sei wenn er (Z) am Umsatz beteiligt werde, da es sonst sein könne das ein Zettel bei der Polizei auftaucht.
Ist dies als eine Erpressung im Sinne des § 253 StGB anzusehen? Ist das oben im Fall geschriebene eine Drohung mit einem empfindlichen Übel??
Danke
SteGra
Ja, eine solche Drohung würde eine Erpressung, § 253 StGB, darstellen.
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