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Zweifelhafte Rückstufung im Schadensfall !!!

 
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 04:26    Titel: Zweifelhafte Rückstufung im Schadensfall !!! Antworten mit Zitat

Kunde K schließt online eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei dem Versicherer V ab.

Der kostengünstigere Basis-Tarif kann nur über das Internet abgeschlossen werden.

Nach Durchsicht der Versicherungsbedingungen ist K etwas aufgefallen.

Es gibt einen Zusatz zu den Versicherungsbedingungen, welcher besagt, dass die Rückstufungen anderster bzw. schlechter gestellt sind als bei Verträgen, die nicht online abgeschlossen wurden.

Hier ein Beispiel:

Bei einem Vertrag, der nicht online abgeschlossen wurde, würde bei einem Unfall von SF 2 auf SF 1/2 im nächsten Jahr zurückgestuft.

Bei dem Vertrag, der online abgeschlossen wurde jedoch, würde von SF 2 direkt auf S zurückgestuft.

Noch ein Beispiel:

Nicht online: SF 4 auf SF 2

online aber: SF 4 auf SF 1

K hatte auch bei anderen Versicherern die Versicherungsbedingungen geprüft und hat festgestellt, dass bei allen geprüften die Rückstufungen bzw. Schadensfreiheitsklassen gleich sind.

Nach telefonischer Rücksprache mit V teilte man K mit, dass dies aufgrund der geringfügigen Beitragsermäßigung für Verträge, die online abgeschlossen werden, gerechtfertigt wird.

Ist dies zulässig? Ist dies rechtens?

Also, das heißt quasi, dass falls ein Unfall passiert und K zur nächsten Fälligkeit wechseln möchte, würde V dem neuen Versicherer eine schlechtere SF-Klasse mitteilen, als wenn K einen anderen Vertrag bei anderen Versicherern abgeschlossen hätte, wobei er dann auch die bessere und "übliche" SF-Klasse hätte.

Kann V wirklich mit dieser Beitragsermäßigung für den (stink-normalen) Basis-Tarif, die Schlechterstellung der Rückstufung bei einem regulierten Unfall rechtfertigen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 07:00    Titel: Re: Zweifelhafte Rückstufung im Schadensfall !!! Antworten mit Zitat

Mathan hat folgendes geschrieben::

Ist dies zulässig? Ist dies rechtens?



ja natürlich. Wir haben Vertragsfreiheit. Wenn dem Kunden K diese Konditionen nicht passen, kann er gemäß § 5a VVG vom Vertrag zurücktreten (Frist beachten!) und anderswo einen anderen Vertrag abschließen.

Mathan hat folgendes geschrieben::
Also, das heißt quasi, dass falls ein Unfall passiert und K zur nächsten Fälligkeit wechseln möchte, würde V dem neuen Versicherer eine schlechtere SF-Klasse mitteilen, als wenn K einen anderen Vertrag bei anderen Versicherern abgeschlossen hätte, wobei er dann auch die bessere und "übliche" SF-Klasse hätte.


Diese Schlussfolgerung ist nicht richtig. Beim Versichererwechsel werden nicht "Rabattklassen", sondern die Anzahl von schadenfreien Jahren bzw. Schäden übertragen. Die Einstufung biem "neuen" Versicherer richtet sich nach dessen Staffel.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ein Versicherungsnehmer einer KFZ-Versicherung sich geprellt fühlt und zum nächsten Jahreswechsel die Versichreung wechselt, wird dem Nachversicherer nicht nur die (je Versicherer individuell festgelegte) Schadensfreiheitsklasse weiter gemeldet, sondern auch die schadensfreien Jahre. Der Versicherungsnehmer möge dann nur prüfen, ob diese bei der neuen Festlegung der Schadensfreiheitsklasse korrekt berücksichtigt worden sind (da hab ich schon Sachen erlebt..... Weinen )
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Geizist eben nicht immer G.... Winken

Ich fahre seit 30 Jahren Auto und Motorrad, habe mehrere Fahrzeuge und bin seit der Zeit mit meinen Verträgen bei ein- und derselben Gesellschaft. Die im übrigen auch mein Sachversicherer ist.

Mag sie im Endergebnis auch mal nicht die biligste Kfz-Versicherung gewesen sein, ich habe allein mit Kulanzregelungen bei zahlreichen Versicherungsschäden der Family diese geringen Mehrkosten längst wieder reingeholt. Und mein vorhandener Vertragsbestand hat bisher immer noch als Argument geholfen Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

erst nach dem billigsten versicherer suchen und sich dann beschweren, dass der überhaupt so günstige prämien anbieten kann Sehr böse
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp, und es wird immer unübersichtlicher: Basisschutz, mal ohne Marderbiß, mal ohne Wildschäden, mal ohne Glas - unterschiedlich je nach Versicherer.

Versicherungen, billig eingekauft, ohne die Bedingungen zu kennen. Das kann eine Beitragserspanis von 20 % bringen und trotzdem sehr, sehr teuer werden.
Das aber nur am Rande.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bedingungen sind das allerwichtigste überhaupt. Dann kommt erstmal lange lange nichts. Und dann kommt der Preis. Mittlerweile gibt es sogar Vollkaskoversicherungen, die grobe Fahrlässigkeit seitens des Fahrers/des Versicherten mit einschliessen. Finde ich zum Beispiel ein sehr wichtiges Kriterium bei finanzierten Neuwagen (und die meisten Neuwagen sind ja finanziert), da jeder Autofahrer ganz schnell in die Situation geraten kann, nach einem selbstverschuldeten Unfall dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausgesetzt zu sein.
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